@W*lfgang, sind Sie da sicher?
Das würde ja bedeuten in 2017 im ersten Halbjahr 3150 und im 2. Halbjahr nochmals 6300, zusammen also 9450 Euro!
Dann wäre 2017 ja ein Jahr des Glückes für Rentner, das so schnell nicht wiederkommt, oder?
Und erst für Teilerwerbsminderungsrentner. Ich würde diese Aussage doch noch einmal überprüfen. Schnellschüsse sind immer gefährlich
Meint jedenfalls
Jonny
[/quote]
@Jonny, @ Wolfgang:
sehe ich ähnlich wie Jonny
Hallo Wolfgang,
woher haben Sie die Annahme, dass ab dem 01.07.2017 der bisher im ersten Halbjahr erzielte Hinzuverdienst nicht mehr berücksichtigt wird, also quasi auf Null gesetzt wird ??
Können Sie uns dazu eine Quelle verraten ???
@unsere lieben Politiker:
Wer ist eigentlich auf die famose Idee gekommen, die Hinzuverdienstregel gerade zum 1.7. auf eine kalenderjährliche Prüfung umzustellen ??? Bei einer Änderung zum Beginn des Kalenderjahres (z.B. 01.01.2018) hätten wir ein paar Auslegungsfragen wie die obige weniger... Ach ich vergaß: Am 24.09. ist ja schon wieder eine Bundestagswahl...
MfG
zelda
[/quote]
@zelda
Mir antwortete jemand von denen, die es besonders eilig mit der Verabschiedung des Gesetzes hatten, Folgendes:
"Und wir haben beschlossen, dass die bisherigen starren Hinzuverdienstgrenzen flexibilisiert und durch ein einfaches Anrechnungsmodell ersetzt werden."
Ach so: einfaches Anrechnungsmodell war noch unterstrichen.
Was sagt man dazu? Der Fachmann, an solche Aussagen gewöhnt, wundert sich und schweigt!
MfG
Jonny