Guten Tag Euxxi,
zu den genauen Verfahrensweisen hinsichtlich der Prüfung des Hinzuverdienstes ab dem Juli 2017 kann ich Ihnen noch nichts sagen. Vermutlich werden Sie eine Prognose Ihrer zukünftigen Einkünfte abgeben müssen. Sofern das Gesamtjahreseinkommen unter 6.300 € liegen sollte, haben Sie nichts zu befürchten. Ich gehe allerdings davon aus, dass auch die vor dem 30.06.2017 erzielten Einkünfte (Jan.- Juni 2017) in die Berechnung des zulässigen Hinzuverdienstes mit einbezogen werden.