Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Hinzuverdienst als Freiberuflerin

von LischenMüller15.04.2023 | 10:59
167 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich erhalte seit 2019 eine volle Erwerbsminderungsrente wegen einer schweren Krebserkrankung. Ich bin studierte Sozialarbeiterin und möchte ab Mai als Freiberuflerin an 3 Tagen in der Woche für 2,5 Stunden beratend tätig werden. Die Fachleistungsstunden werden über den Lvr abgerechnet. Der Verdienst würde sich zwischen 800 und 1000€ brutto im Monat bewegen. Der Hinzuverdienst Deckel ist, so wie ich es verstanden habe, abgeschafft worden und die Hunzuverdienstgrenze auf ~17.800€ angehoben worden. Was ich mich nun frage ist, ob diese 17.800€ auch komplett steuerfrei sind. Denn der Grundfreibetrag liegt ja nur bei etwas über 10.000€ im Jahr 2023. Wenn ich davon ausgehe von Mai bis Dezember 1000€ im Monat hinzuzuverdienen bleibe ich unter 10.000. Ist mein Hinzuverdienst, nicht die Rente das ist klar, dann steuerfrei? Wie sieht es bezüglich der Sozialversicherung aus? Diese trägt ja derzeit die Rentenversicherung. Ändert sich das mit einem Hinzuverdienst in dieser Höhe? Was muss ich dem RV Träger angeben und wie? Eine schriftliche Mitteilung über die Aufnahme einer Beschäftigung, Stundenumfang, ungefährer Verdienst? Vielen Dank für Ihre Zeit. Ich möchte es gerne richtig machen und auf keinen Fall meine Rente gefährden oder am Ende über hohe steuerliche Hürden stolpern.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag LischenMüller,

wir schließen uns den Ausführungen von "Abschläge" an.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Abschlägeam 15.04.2023 | 11:51
Hallo LischenMüller, die Aufnahme der Tätigkeit müssen Sie Ihrer zuständigen DRV mitteilen (wie Sie selbst schon schreiben mit Art der Tätigkeit, zeitlichem Umfang und voraussichtlichem Einkommen). Dies sollten Sie zeitnah erledigen (Siehe auch Hinweise im Rentenbescheid unter 'Hinzuverdienst'. Sozialversicherung: Von Ihrer Rente selbst werden nur die Beiträge aus der Rente für KV/PV einbehalten. Wie Ihre freiberufliche Tätigkeit ansonsten sozialversicherungsrechtlich eingestuft wird, erfahren Sie bei Ihrer zuständigen Krankenkasse. Geben Sie aber dort auf jeden Fall an, dass es sich nur um eine Nebenbeschäftigung neben einer vollen EM-Rente handelt (also keine hauptberufliche freiberufliche Tätigkeit). Steuer: Dies gilt ebenso für die Anmeldung dieser Tätigkeit als Freiberuflerin beim Finanzamt (Nebentätigkeit). Denn dort müssen Sie diese Einkünfte auch versteuern (Einkommensteuererklärung mit EÜR). 'Steuerfrei' können Sie allenfalls in den ersten Jahren bezgl. der Umsatzsteuer sein. Sie werden also auf jeden Fall eine Einkommensteuererklärung machen müssen. Und auch Ihre EM-Rente wird mit dem Anteil 78% (Rentenbeginn 2019) als steuerpflichtiges Einkommen berücksichtigt (der von Ihnen erwähnte 'Grundfreibetrag' gilt für alle steuerpflichtigen Einnahmen zusammen) > hierzu erfahren Sie die genauen Einzelheiten bei einem Steuerberater/Lohnsteuerhilfeverein oder auch dem Finanzamt direkt. Und wenn Sie die Abrechnungen über den LVR erledigen, haben die sicher auch noch einige Ratschläge/Tipps für Sie. Viel Erfolg und alles Gute!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026