Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo bechti,
in Ihrem Fall wird es sich voraussichtlich nicht um einen Hinzuverdienst handeln.
Entgelt, das nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen von einem Pflegebedürftigen erhalten, gilt nicht als Hinzuverdienst, wenn es das dem Umfang der Pflegetätigkeit entsprechende Pflegegeld im Sinne des § 37 SGB XI nicht übersteigt (§ 96a Abs. 2
S. 3 Nr. 1 SGB VI). Zum Pflegegeld im Sinne des § 37 SGB XI zählt das Pflegegeld der Pflegegrade 2 bis 5.
Pflegepersonen sind gemäß § 19 SGB XI Personen, die nicht erwerbsmäßig Pflegebedürftige im Sinne des § 14 SGB XI wenigstens 10 Stunden wöchentlich, verteilt auf mindestens zwei Tage in der Woche, pflegen. Von einer nicht erwerbsmäßigen Pflege ist generell auszugehen, wenn die Pflegepersonen von den Pflegebedürftigen ein
Arbeitsentgelt erhalten, das die Höhe des Pflegegeldes des jeweiligen Pflegegrades nicht übersteigt. Ein solches Arbeitsentgelt ist kein Hinzuverdienst. Für diese Personen besteht Versicherungspflicht unter den Voraussetzungen des § 3 S. 1 Nr. 1a
SGB VI.
Einkünfte, die aus einer erwerbsmäßigen Pflege erzielt werden, sind dagegen Hinzuverdienst. Von einer erwerbsmäßigen Pflege ist zum Beispiel dann auszugehen, wenn Personen aus ihrer Pflegetätigkeit ein Arbeitsentgelt erzielen, das den Umfang
des Pflegegeldes nach § 37 SGB XI übersteigt, und wenn für die Pflegeperson dem Grunde nach Versicherungspflicht nach § 1 S. 1 Nr. 1 SGB VI vorliegt. In diesem Fall ist das gesamte Arbeitsentgelt zu berücksichtigen und nicht nur der die Grenzen des§ 37 SGB XI übersteigende Teil.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.