Hallo, carl,
Fahrtkostenzuschüsse des Arbeitgebers sind als Hinzuverdienst zusätzlich zum Arbeitsentgelt zu berücksichtigen, sofern sie steuerpflichtig sind.
Sie sind nicht zu berücksichtigen, wenn sie nach § 40 Abs. 2 S. 2 EStG pauschal versteuert werden oder nach § 3 EStG steuerfrei sind.