Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenFür die Berücksichtigung als Hinzuverdienst kommt es letztlich darauf an, ob die Zahlungen, die Sie von Ihrem Arbeitgeber als "Spesen" erhalten, der Lohnsteuer und der Sozialversicherung unterliegen. Da Sie schreiben, dass keine Steuer und SV-Beiträge einbehalten werden, dürfte es sich nicht um Hinzuverdienst handeln.
Eine vom Arbeitgeber zusätzlich zum monatlichen Arbeitsentgelt gezahlte Fahrtkostenerstattung ist ebenfalls kein Hinzuverdienst, wenn sie nach § 40 Abs. 2 S. 2 EStG pauschal versteuert wird oder nach § 3 EStG steuerfrei ist.
Sobald Sie die für Sie geltendende Regelaltersgrenze erreicht haben, können Sie unbegrenzt hinzuverdienen. Wann Sie Ihre Regelaltersgrenze erreichen, hängt von Ihrem Geburtsdatum ab.
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