Hallo Harry Schulz,
zunächst einmal möchten wir Sie darauf hinweisen, dass eine mehr als geringfügige, freiberufliche (selbständige) Tätigkeit unter Umständen Versicherungspflicht kraft Gesetzes in der gesetzlichen Rentenversicherung auslöst. Wir empfehlen Ihnen daher, vor Aufnahme dieser Beschäftigung sich in einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen zu dem Thema zu informieren.
Die Frage, ob und wieviel Sie im Rahmen des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses nebenbei dazu verdienen dürfen und welche Konsequenzen ein etwaiges Fehlverhalten hätte, sind Fragen des Arbeitsrechtes. In diesem Expertenforum können Sie Fragen zu allen Bereichen der Altersvorsorge – gesetzliche Rente, betriebliche und private Altersvorsorge – sowie zur Rehabilitation stellen. Bei Fragen zum Arbeitsrecht müssen wir leider passen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen zu diesem Thema an den Betriebsrat, an die Gewerkschaft oder an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung