Gemäß den Auflagen und Vorbehalten in Ihrem Rentenbescheid sind Sie verpflichtet, die Aufnahme einer Beschäftigung dem Rentenversicherungsträger mitzuteilen. Die Deutsche Rentenversicherung hat sodann zu prüfen, ob und ggf. in welchem Umfang noch ein Rentenanspruch besteht. Wer unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes im Rahmen einer 5-Tage-Woche ein Leistungsvermögen von 6 Std. täglich erbringt, ist nicht erwerbsgemindert.