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Hinzuverdienst-Arbeitszeit bei voller Erwerbsminderung

von Willi-Unfallopfer26.11.2009 | 12:06
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Es ist eine leichte Tätigkeit in Aussicht. Vier bis fünf mal im Monat(1xWoche) zu je 8 Stunden (Monitor anschauen und überwachen...). Da liege ich zwar unter 15 Std/Woche, aber es sind 8 und nicht 3 Std an diesen Tagen! Wie wird das von der RV bewertet? (Hinweis 400-Grenze ist klar!)Verliere ich meinen Status?Was, wenn ich das gesundheitl.nicht durchstehe? - auf keinen Fall will ich wieder so einen Kampf mit der RV führen. Aber ich würde so gern wieder "gebraucht" werden.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Gemäß den Auflagen und Vorbehalten in Ihrem Rentenbescheid sind Sie verpflichtet, die Aufnahme einer Beschäftigung dem Rentenversicherungsträger mitzuteilen. Die Deutsche Rentenversicherung hat sodann zu prüfen, ob und ggf. in welchem Umfang noch ein Rentenanspruch besteht. Wer unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes im Rahmen einer 5-Tage-Woche ein Leistungsvermögen von 6 Std. täglich erbringt, ist nicht erwerbsgemindert.

2 Antworten

Willi-Unfallopferam 26.11.2009 | 13:51
Danke für den Hinweis - aber Sie als Expertin gehen nicht darauf ein, dass ich nur einen Tag in der Woche arbeiten würde! Es würde auf Kosten meiner Gesundheit gehen.ich kann nicht täglich arbeiten. UND es ist noch kein Job - weder ich, noch der evt.AG wissen, ob ich das geshundheitl.durchstehen könnte. Also - wie sieht es dabei aus?
Willi-Unfallopferam 27.11.2009 | 09:54
Hallo Jack, vielen Dank für die Antwort. Ich sehe das auch so und bin erleichtertert, dass es wohl auch so gehandhabt wird. Ich werde auf Nr.sicher gehen und mich vorher bei der RV erkundigen. Vielen Dank für Eure Mithilfe. Gruss Willi
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