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Zur Experten-Antwort springenHallo Elke,
grundsätzlich dürfen Sie neben einer vollen Erwerbsminderungsrente kalenderjährlich 6.300 EUR hinzuverdienen. Bei Bezug einer vollen vorgezogenen Altersrente vor Erreichen des Regelalters gilt für das Kalenderjahr 2022 eine erhöhte Hinzuverdienstgrenze von 46.060 EUR. Diese sinkt voraussichtlich ab 2023 wieder auf 6.300 pro Kalenderjahr.
Für das Kalenderjahr des Rentenwechsels kann Ihre Anfrage leider nicht so einfach beantwortet werden: Für die Prüfung der Einhaltung der Hinzuverdienstgrenzen kommt es darauf an, ob ab dem Rentenbeginn Ihrer Altersrente Ihre Erwerbsminderungsrente endet oder parallel weiterbesteht. Daher empfehle ich Ihnen, sich bei Aufnahme bzw. Ausweitung Ihrer Tätigkeit neben der Rente vorab individuell beraten zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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