Hallo hugenotte6,
wenn Sie Altersrente beziehen und dazuverdienen, prüft die Deutsche Rentenversicherung von Amts wegen, ob unter Berücksichtigung des Hinzuverdienstes der bisherige Rentenanspruch weiterbesteht oder ein Anspruch auf eine niedrigere Teilrente besteht. Wird auch die Hinzuverdienstgrenze für die 1/3-Teilrente überschritten, fällt die Altersrente weg. Wird die Hinzuverdienstgrenze wieder eingehalten, müssen Sie Ihren Rentenversicherungsträger darüber informieren. Dafür steht der "Antrag auf Zahlung der bisherigen Altersrente als Vollrente oder Teilrente" zur Verfügung, den Sie im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de oder bei Ihrer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung finden.
Mit freundlichen Grüßen