Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Rose Klangwart,
grundsätzlich ist Ihre Frage schon beantwortet worden. Auf die Ausführungen von -/- möchte ich verweisen.
450 Euro Hinzuverdienst, egal ob aus abhängiger Beschäftigung oder aus selbständiger Tätigkeit, sind bei Bezug einer Erwerbsminderungsrente (nicht EU-Rente!!!) möglich.
Bitte beachten Sie, dass es sich um eine monatl. Hinzuverdienstgrenze handelt. Also selbst wenn Sie nur wenige Monate im Jahr Hinzuverdienst erzielen, dürfen diese im Monat 450 Euro nicht überschreiten.
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