Hallo amoticon,
wie von Berater bereits beschrieben, müssen Sie jede Aufnahme einer Tätigkeit neben Ihrer Rente wegen Erwerbsminderung Ihren Rentenversicherungsträger melden. Dieser prüft, ob die ausgeübte Beschäftigung Ihrem bei Rentengewährung festgestellten Restleistungsvermögen entspricht. Eine Tätigkeit von einer Stunde täglich, sollte in aller Regel unschädlich sein.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung