Hallo Herr Meier,
Toni hat Ihnen schon die richtigen Antworten gegeben. Danke dafür an Toni.
Ob und ggf. wann bei Ausweitung Ihrer Tätigkeit neben des Bezugs einer EM-Rente eine grundsätzliche Prüfung des Rentenanspruchs ansteht, ist eine Einzefallentscheidung. Eine generelle Aussage hierzu kann nicht getroffen werden.