Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Hinzuverdienst bei Erwerbsminderungsrente

von Anton Meier29.06.2014 | 16:25
1188 Ansichten
4 Antworten
Ich beziehe seit Januar 2014 eine bis Februar Mitte 2016 befristete volle Erwerbsminderungsrente und arbeite seit März 2014 in einem bei der Rentenversicherung ordnungsgemäß angemeldeten Minijob. Weil im Minijob die Hinzuverdienstgrenze von 450 EUR eingehalten wird, wurde die Rente weiterhin in voller Höhe gezahlt. Der Arbeitsgeber des laufenden Minijobs bietet mir nun eine schrittweise Rückkehr ins volle Erwerbsleben an, bei der ich ab August 2014 zunächst in Teilzeit und ab Dezember 2014 in Vollzeit arbeiten könnte. Bei der ab August vorgesehenen Teilzeitstelle überschreite ich die Hinzuverdienstgrenze des Vormonates Juli von 450 EUR um mehr als das Doppelte, bliebe aber mit meinem monatlichen Bruttoeinkommen unter der Hinzuverdienstgrenze für eine 50%ige Rentenzahlung. Bei der ab Dezember vorgesehenen Vollzeitstelle würde ich alle Hinzuverdienstgrenzen überschreiten, jedoch die des Vormonates November für eine 50% Rentenzahlung nicht um das Doppelte. Ungeachtet der Tatsache, ob mein Gesundheitszustand diesen Arbeitsversuch praktisch zulässt, hier nun meine Fragen: 1. Wird durch Antritt der Teilzeitstelle im August rückwirkend für die Monate Januar bis Juli die Rentenzahlung gekürzt, weil im laufenden Kalenderjahr die bisherige Hinzuverdienstgrenze des Vormonates Juli (450 EUR) um mehr als das Doppelte überschritten wurde oder bezieht sich die Kürzung auf eine 50% Rente nur auf den jeweiligen Verdienstmonat? 2. Kann im Monat Dezember in der Vollzeitstelle die 50%ige Rente weiter gezahlt werden, weil die Hinzuverdienstgrenze des Vormonates November nicht um das Doppelte überschritten wurde (zweimal im Jahr ist das ja möglich)? Würde das auch für Januar und Februar 2015 gelten, weil ein neues Kalenderjahr beginnt? 3. Greift bei einer Erkrankung in einem Teilzeit- oder Vollzeitjob die Lohnfortzahlung des Arbeitsgebers vorrangig zur Rentenzahlung? Besteht nach der Lohnfortzahlung Krankengeldanspruch vorrangig zur Rentenzahlung? 4. Wie lange lässt die Rentenversicherung eine Teil- bzw. Vollzeitstelle laufen, bevor über eine generelle Aufhebung des Rentenbescheides wegen erwiesener Erwerbsfähigkeit entschieden wird? Kann man hier von 6 Monaten ausgehen, weil in vielen Fällen erst dann ein erneuter Krankengeldanspruch erworben wurde?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 30.06.2014 | 12:16

Hallo Herr Meier,

Toni hat Ihnen schon die richtigen Antworten gegeben. Danke dafür an Toni.

Ob und ggf. wann bei Ausweitung Ihrer Tätigkeit neben des Bezugs einer EM-Rente eine grundsätzliche Prüfung des Rentenanspruchs ansteht, ist eine Einzefallentscheidung. Eine generelle Aussage hierzu kann nicht getroffen werden.

3 Antworten

Toniam 29.06.2014 | 19:31
Hallo Anton, zu 1.: Die Überprüfung des Hinzuverdienstes erfolgt für jeden Monat getrennt. D.h. für die Vormonate, in denen die Hinzuverdienstgrenzen eingehalten wurden, wird nichts zurückverlangt. zu 2.: Wenn im November die Hinzuverdienstgrenze für die 50%-Rente eingehalten wurde und im Dezember diese Grenze nicht um das Doppelte überschritten wird, erhältst du die 50%-Rente weiter. Dies gilt auch für Januar und Februar. (Dass es sich um 3 aufeinanderfolgende Monate handelt, ist kein Problem.) Da das doppelte Überschreiten aber nur 2 mal im Kalenderjahr möglich ist, würde spätestes am März die Rente entsprechend dem Hinzuverdienst gekürzt oder nicht mehr gezahlt werden. zu 3.: Der Arbeitgeber hat vorrangig die Pflicht zur Lohnfortzahlung. Während Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente besteht, wird kein Krankengeld gezahlt. Sobald das Arbeitsentgelt wegfällt, wird die EM-Rente wieder in voller Höhe gezahlt. (Bzw. für den Monat, in dem noch teilweise Arbeitsentgelt gezahlt wurde, wird die Rente in der Höhe gezahlt, für die die Hinzuverdienstgrenzen eingehalten worden sind.) zu 4.: Die Überprüfung des Anspruchs auf Erwerbsminderungsrente erfolgt unabhängig davon, ob ein Anspruch auf Krankengeld besteht oder nicht. Wie lange es dauert, bis die Rentenversicherung eine Entscheidung getroffen hat, kann man nicht voraussagen, da dies von mehreren Faktoren abhängt. Ich denke aber dass es wahrscheinlich ist, dass die Prüfung deutlich weniger als 6 Monate dauern wird. Ob du tatsächlich erst nach 6 Monaten wieder einen Krankengeldanspruch hast, solltest du bei deiner Krankenkasse erfragen. Im Normalfall sollte, sobald die volle Erwerbsminderungsrente komplett wegfällt, sofort wieder einen Krankengeldanspruch bestehen. (Außer du hast während der letzten 3 Jahre bereits 78 Wochen wegen der selben Krankheit Krankengeld bezogen). Grüße
rentenzombieam 30.06.2014 | 00:01
Bist du ´n Sülzkotelette? Heilige Einfalt....
Anton Meieram 30.06.2014 | 19:34
Danke Toni für diese umfassende Antwort. Das hat mir wirklich geholfen. Danke an die Rentenversicherung für die Bestätigung.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026