Guten Morgen Fragender!
Steuerfreie Einnahmen werden nicht auf den "Grundrentenzuschlag" angerechnet.
Hierzu gehören beispielsweise Einnahmen aus einer ehrenamtlichen
Tätigkeit und aus einer pauschal besteuerten geringfügigen
Beschäftigung (Minijob).
Der Arbeitgeber zahlt für einen Mini-Job i.d.R. eine Pauschalsteuer. Diese Pauschalsteuer wird nicht dem Beschäftigten selbst zugeordnet und ist daher keine Einkommenssteuer. Die Einnahmen aus dem Mini-Job sind – auch wenn Rentenversicherungspflicht vorliegt – nicht in der Einkommensteuererklärung anzugeben und folglich kein zu versteuerndes Einkommen. Da die Finanzbehörden ausschließlich das zu versteuernde Einkommen an den Rentenversicherungsträger melden, ist klargestellt, dass der Mini-Job als Einkommen keine Auswirkungen auf die Höhe des Grundrentenzuschlages hat.
"Und muss die Frau dann den Minijob bei der Rentenversicherung melden?"
Sie als Arbeitgeber müssen die Beschäftigung der Haushaltshilfe der MiniJob-Zentrale melden. Diese wiederum meldet die Beschäftigungsdaten dem zuständigen Träger der Rentenversicherung.
In diesem Fall aber - wie oben beschrieben - ohne Auswirkung auf den Grundrentenzuschlag.
Hallo Fragender,
"Im Januar 2022 wird sie 65 Jahre alt und bekommt dann Grundrente in Höhe von etwas über 900 Euro."
Öhm ...es gibt NIEMALS eine Grundrente von 900 € - weder einen 'Grundrentenzuschlag' aus der Rentenversicherung, noch eine 'Grundsicherung vom Sozialamt' in dieser Höhe neben einer 700 € Rente. Da werfen Sie verschiedene Begrifflichkeiten/Zahlbetragshöhen durcheinander.
In erster Linie ist es Sache der Haushaltshilfe selbst, sich um finanzielle Folgewirkungen/Einkünfte aus der Haushaltstätigkeit, zu kümmern und bei den ggf. anrechenbaren Behörden - und zu welchem Datum (die Regelaltersgrenze hat Sie mit Alter 65 noch nicht erreicht!) - nachzufragen, ob/in welcher Höhe, 'schädliche' Einkünfte vorliegen, die zu einer ggf. anteiligen/vollen Anrechnung führen.
Löblich Ihre Nachfrage, Sie begeben sich damit aber auf ganz dünnes Eis, wenn diese Fragen ohne Hintergrundkenntnisse der Situation der Haushaltshilfe im Vorfeld erkunden wollen. Fakt: Sie sind Arbeitgeber/bieten ein angemessenes Einkommen, um den Rest muss Sie sich selbst kümmern *)
Gruß
w.
*) dabei können Sie sie natürlich auch an die Hand nehmen, um das gemeinsam im 'Behördendschungel' zu klären – dafür müsste hier die Datenlage sehr viel umfassender dargestellt werden, was Sie gar nicht alles wissen können :-)
Ich weiß, Sie gelten als Ikone hier, aber DAS habe sogar ich herausgelesen-700 Euro Rente und mit Grundrentenzuschlag sind es dann insgesamt 900 Euro. Und so abwegig ist die Fragestellung auch wieder nicht, was darf ich meiner Haushaltshilfe zahlen, damit sie nicht in eine Minussituation gerät. Sie wissen doch mehr über diese Grundrente als unsereins oder gar die schon etwas betagten Fragesteller.
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