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Experten-Antwort

Hinzuverdienst bei Grundrente

von Fragender30.11.2021 | 17:48
568 Ansichten
7 Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren, da sich meine Frau und ich im Haushalt wegen unserer Krankheiten schwer tun, hätten wir jetzt eine Haushaltshilfe gefunden. Die Frau fast 64 Jahre alt und bekommt etwas über 700 Euro Rente. Im Januar 2022 wird sie 65 Jahre alt und bekommt dann Grundrente in Höhe von etwas über 900 Euro. Können Sie uns bitte sagen, wie viel die Frau auf Minijob-Basis dazuverdienen darf, ohne dass ihr etwas von der Grundrente abgezogen wird? Und muss die Frau dann den Minijob bei der Rentenversicherung melden? Besten Dank für Ihre Antworten.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 01.12.2021 | 07:31

Guten Morgen Fragender!

Steuerfreie Einnahmen werden nicht auf den "Grundrentenzuschlag" angerechnet.

Hierzu gehören beispielsweise Einnahmen aus einer ehrenamtlichen

Tätigkeit und aus einer pauschal besteuerten geringfügigen

Beschäftigung (Minijob).

Der Arbeitgeber zahlt für einen Mini-Job i.d.R. eine Pauschalsteuer. Diese Pauschalsteuer wird nicht dem Beschäftigten selbst zugeordnet und ist daher keine Einkommenssteuer. Die Einnahmen aus dem Mini-Job sind – auch wenn Rentenversicherungspflicht vorliegt – nicht in der Einkommensteuererklärung anzugeben und folglich kein zu versteuerndes Einkommen. Da die Finanzbehörden ausschließlich das zu versteuernde Einkommen an den Rentenversicherungsträger melden, ist klargestellt, dass der Mini-Job als Einkommen keine Auswirkungen auf die Höhe des Grundrentenzuschlages hat.

"Und muss die Frau dann den Minijob bei der Rentenversicherung melden?"

Sie als Arbeitgeber müssen die Beschäftigung der Haushaltshilfe der MiniJob-Zentrale melden. Diese wiederum meldet die Beschäftigungsdaten dem zuständigen Träger der Rentenversicherung.

In diesem Fall aber - wie oben beschrieben - ohne Auswirkung auf den Grundrentenzuschlag.

6 Antworten

EKam 30.11.2021 | 19:13
Bei einem Rentenbeginn in 2022 wird das Einkommen von 2019 zu einer eventuellen Anrechnung herangezogen. Da die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht ist, muss der Minijob der Rentenversicherung gemeldet werden. Das steht auch so im Rentenbescheid den man nicht nur abheften, sondern auch lesen sollte.
Uschiam 30.11.2021 | 19:46
W°lfgang schrieb

Hallo Fragender,

"Im Januar 2022 wird sie 65 Jahre alt und bekommt dann Grundrente in Höhe von etwas über 900 Euro."

Öhm ...es gibt NIEMALS eine Grundrente von 900 € - weder einen 'Grundrentenzuschlag' aus der Rentenversicherung, noch eine 'Grundsicherung vom Sozialamt' in dieser Höhe neben einer 700 € Rente. Da werfen Sie verschiedene Begrifflichkeiten/Zahlbetragshöhen durcheinander.

In erster Linie ist es Sache der Haushaltshilfe selbst, sich um finanzielle Folgewirkungen/Einkünfte aus der Haushaltstätigkeit, zu kümmern und bei den ggf. anrechenbaren Behörden - und zu welchem Datum (die Regelaltersgrenze hat Sie mit Alter 65 noch nicht erreicht!) - nachzufragen, ob/in welcher Höhe, 'schädliche' Einkünfte vorliegen, die zu einer ggf. anteiligen/vollen Anrechnung führen.

Löblich Ihre Nachfrage, Sie begeben sich damit aber auf ganz dünnes Eis, wenn diese Fragen ohne Hintergrundkenntnisse der Situation der Haushaltshilfe im Vorfeld erkunden wollen. Fakt: Sie sind Arbeitgeber/bieten ein angemessenes Einkommen, um den Rest muss Sie sich selbst kümmern *)

Gruß

w.

*) dabei können Sie sie natürlich auch an die Hand nehmen, um das gemeinsam im 'Behördendschungel' zu klären – dafür müsste hier die Datenlage sehr viel umfassender dargestellt werden, was Sie gar nicht alles wissen können :-)

Ich weiß, Sie gelten als Ikone hier, aber DAS habe sogar ich herausgelesen-700 Euro Rente und mit Grundrentenzuschlag sind es dann insgesamt 900 Euro. Und so abwegig ist die Fragestellung auch wieder nicht, was darf ich meiner Haushaltshilfe zahlen, damit sie nicht in eine Minussituation gerät. Sie wissen doch mehr über diese Grundrente als unsereins oder gar die schon etwas betagten Fragesteller.
W°lfgangam 30.11.2021 | 19:30
Hallo Fragender, "Im Januar 2022 wird sie 65 Jahre alt und bekommt dann Grundrente in Höhe von etwas über 900 Euro." Öhm ...es gibt NIEMALS eine Grundrente von 900 € - weder einen 'Grundrentenzuschlag' aus der Rentenversicherung, noch eine 'Grundsicherung vom Sozialamt' in dieser Höhe neben einer 700 € Rente. Da werfen Sie verschiedene Begrifflichkeiten/Zahlbetragshöhen durcheinander. In erster Linie ist es Sache der Haushaltshilfe selbst, sich um finanzielle Folgewirkungen/Einkünfte aus der Haushaltstätigkeit, zu kümmern und bei den ggf. anrechenbaren Behörden - und zu welchem Datum (die Regelaltersgrenze hat Sie mit Alter 65 noch nicht erreicht!) - nachzufragen, ob/in welcher Höhe, 'schädliche' Einkünfte vorliegen, die zu einer ggf. anteiligen/vollen Anrechnung führen. Löblich Ihre Nachfrage, Sie begeben sich damit aber auf ganz dünnes Eis, wenn diese Fragen ohne Hintergrundkenntnisse der Situation der Haushaltshilfe im Vorfeld erkunden wollen. Fakt: Sie sind Arbeitgeber/bieten ein angemessenes Einkommen, um den Rest muss Sie sich selbst kümmern *) Gruß w. *) dabei können Sie sie natürlich auch an die Hand nehmen, um das gemeinsam im 'Behördendschungel' zu klären – dafür müsste hier die Datenlage sehr viel umfassender dargestellt werden, was Sie gar nicht alles wissen können :-)
W°lfgangam 30.11.2021 | 20:02
Uschi schrieb

Ich weiß, Sie gelten als Ikone hier, aber DAS habe sogar ich herausgelesen-700 Euro Rente und mit Grundrentenzuschlag sind es dann insgesamt 900 Euro. Und so abwegig ist die Fragestellung auch wieder nicht, was darf ich meiner Haushaltshilfe zahlen, damit sie nicht in eine Minussituation gerät. Sie wissen doch mehr über diese Grundrente als unsereins oder gar die schon etwas betagten Fragesteller.

...*herauslesen/*vermuten kann auch ich sehr viel. Aber ich verlassen mich dann doch lieber auf nachvollziehbare/konkrete Sachverhalte, um erst dann eine zielführende Antwort parat zu haben - wie jeder andere Berater auch. Insofern wurden schon die entscheidenden Stichworte präsentiert :-) Gruß w.
Vivoam 30.11.2021 | 22:08
… und über allem schwebt die Frage: Wie kann jemand Ende November 2021 _fast 64_, also noch 63 Jahre alt sein und im Januar 2022 65 Jahre alt werden? Am 30. November 2021 noch 63 Jahre alt sein und 2022 trotzdem schon 65 werden, funktioniert eigentlich nur, wenn man im Dezember Geburtstag hat.
Fragenderam 01.12.2021 | 07:21
Die Frau ist jetzt 64 Jahre alt und wird 65 Jahre. Jetzt bekommt sie etwas über 700 Euro Rente und demnächst eine Aufstockung auf etwas über 900 Euro. Ist jetzt verständlich?
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