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Experten-Antwort

Hinzuverdienst bei Rente wegen Schwerbehinderung

von Frau Weber28.02.2019 | 10:12
127 Ansichten
4 Antworten
Hallo aus Berlin, ich beziehe seit 1.12.2018 meine Rente wegen Schwerbehinderung. Mein Arbeitsvertrag sah vor, dass der Teil der variablen Vergütung im laufenden Jahr nur zu 85% ausgezahlt wird und dass nach Ablauf des Jahren (Zahle zur Planerfüllung liegen vor) der Rest als Bonuszahlung gezahlt wird. Diese Zahlung habe ich im Februar 2019 erhalten. Steuerrechtlich wurde diese Zahlung dem Kalenderjahr 2019 zugeordnet, sozialversicherungsrechtlich dem Kalenderjahr 2018. Meine Frage: in welches Jahr zählt diese Bonuszahlung als Hinzuverdienst 2018 oder 2019? Ich freue mich auf Ihre Antwort und verbleibe mit den besten Grüßen E. Weber

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 01.03.2019 | 14:33

http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_34R3.1.6

3 Antworten

senf-dazuam 28.02.2019 | 10:23
Endete das Arbeitsverhältnis vor Rentenbeginn?
Frau Weberam 28.02.2019 | 10:31
mein Arbeitsverhältnis endete am 31.12.2018
W*lfgangam 01.03.2019 | 21:02
Gilt die 'Weihnachtsgeldzahlung' (im ÖD) - mit dem Nov.-Gehalt zum Monatsende ausgezahlt - als Hinzuverdienst NICHT für den Dez. bei _'Flexi-Rente' im Dezember_, und/oder verlangt die DRV bei Spitzabrechnung zum nächsten 01.07. noch einen genauen Nachweis über die Auszahlung/Zufluss/gar Wertstellung dieses 'Extra'-Hinzuverdienstes? Nur der simple Fall, dass Beschäftigungsende zum 31.12., Rentenbeginn aber schon 01.12. und vorschüssige Sonderzahlung erfolgt. Gruß w.
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