Hallo Rudolf II,
natürlich können Sie eine Altersrente wegen Schwerbehinderung auch als 2/3-Altersrente beziehen. Anders als bei einer Erwerbsminderungsrente prüft die Rentenversicherung nicht, ob Ihre Tätigkeit auch Ihrem Leistungsvermögen entspricht oder ähnliches. Es kommt für diesen Anspruch auf Altersrente allein darauf an, dass Sie zu Beginn der Rente als Schwerbehinderter anerkannt sind und die Hinzuverdiesntgrenzen einhalten.
Sie können die Rente voll, zu einem Drittel, zur Hälfte oder zu zwei Dritteln beziehen. Für die Vollrente beträgt die Hinzuverdienstgrenze 400 Euro pro Monat. Die anderen Hinzuverdienstgrenzen werden individuell für Sie berechnet - Sie finden diese entweder in Ihrem Rentenbescheid oder können sie auch separat bei der Rentenversicherung anfordern.