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Experten-Antwort

Hinzuverdienst bei Rentebezug

von Bernd24.10.2019 | 08:01
133 Ansichten
3 Antworten

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Meine Frau plant am 01.02.2025 in Rente zu gehen. Ich ist dann langjährig versichert und 63 Jahre alt. Nach der letzten Renteninformation hat sie in den letzten 15 Jahren 1,6317 EP im Jahr mit dem höchsten Verdienst erreicht. Wie hoch darf jetzt der Hinzuverdienst sein, wenn man z.B. eine Teilrente mit 10 %, 20 % oder 30 % erhalten möchte?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bernd,

bitte nutzen Sie den Hinzuverdienstrechner auf unserer Internetseite. Dort können Sie die heutigen Beträge angeben. Allerdings kann die genaue Rentenhöhe noch nicht so weit im Voraus berechnet werden. Wir empfehlen Ihnen, ca. 6 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn, einen Beratungstermin vor Ort wahrzunehmen, damit konkretere Zahlen angegeben werden können.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Werner67am 24.10.2019 | 08:40
Das hängt davon ab, wie hoch die Brutto-Rente Ihrer Frau ist. Wenn Sie z.B. eine Brutto-Rente von 1.500,- EUR hat (vor Einkommensanrechnung), dann könnte Sie: für eine 10%-Teilrente jährlich 46.800,- EUR für eine 20%-Teilrente jährlich 42.300,- EUR für eine 30%-Teilrente jährlich 37.800,- EUR brutto hinzuverdienen. Wenn die Rente aber höher oder niedriger ist, ergeben sich andere Zahlen. Gruß Werner.
DRVam 24.10.2019 | 09:06
Mit dem Hinzuverdienstrechner können Sie etwaige Szenarien durchspielen. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste…
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