Guten Tag,
sofern Sie 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten zurückgelegt haben, können Sie die Altersrente für langjährig Versicherte mit 63 Jahren beantragen. Sollten Sie einen Schwerbehindertenausweis mit einem GdB von mindestens 50 % besitzen, wäre eine frühere Inanspruchnahme einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen möglich. Sofern Sie bei Rentenbezug noch keine 65 Jahre alt sind, gilt zur Zeit die Hinzuverdienstgrenze von 350 EUR mtl. Einkommen aus einer selbstständigen Tätigkeit wird angerechnet. Zusätzliche Privatrenten werden nicht berücksichtigt.