Ja, die Beiträge werden dann später bei der Altersrente entsprechend berücksichtigt.
Zusätzlich noch freiwillige Beiträge können nicht gezahlt werden.
Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenAlle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert
Ja, die Beiträge werden dann später bei der Altersrente entsprechend berücksichtigt.
Zusätzlich noch freiwillige Beiträge können nicht gezahlt werden.
Hallo Frau Thorwarth,
die Höhe der teilweisen EM-Rente ist davon abhängig, wieviel Ihr Mann in der Teilzeittätigkeit verdient. Es gibt zwei Hinzuverdienstgrenzen - einmal für die teilweise EM-Rente in voller Höhe und für die teilweise EM-Rente in Höher der Hälfte.
Diese Hinzuverdienstgrenzen sind nicht für jeden Versicherten gleich, sondern von den individuellen Entgeltpunkten der letzten drei Jahre abhängig. Ihr Mann kann eine Übersicht der für ihn geltenden Grenzen bei seinem Rententräger anfordern.
Oder Sie besprechen alles mal persönlich und individuell in einer Auskunfts- und Beratunsstelle in Ihrer Nähe.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.