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Experten-Antwort

Hinzuverdienst bei teilweiser Erwerbsminderung

von Maximilian31.01.2017 | 22:18
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4 Antworten

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Neben der teilweisen Erwerbsminderungsrente übe ich derzeit seit Jahren eine Teilzeitbeschäftigung aus. Das Bruttoentgelt liegt derzeit knapp unter der Hinzuverdienstgrenze von ca. 2200,- € mtl. d.h. es erfolgt keine Kürzung der teilweisen Erwerbsminderungsrente. Aufgrund des neuen Recht ab 01.07.17 ergeben sich ja auch Auswirkungen auf den Hinzuverdienst bei Teilminderungsrente Kann sich mein derzeitiger Hinzuverdienst verringern bzw. erhöhen, oder (das hoffe ich) ist der bisherige Hinzuverdienst zumindest garantiert? Wann erhalte ich Infos, um ggf. bei einer Verringerung des Hinzuverdienst meinen Arbeitsvertrag mit meinem Arbeitgeber zu ändern (ggf. Stundenreduzierung, die bei der neuen Jahresberechnung natürlich bald erfolgen soll)? Bitte um Mitteilung, da dieses Thema natürlich belastet

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Maximilian,

für das neue Hinzuverdienstrecht ab 01.07.2017 gilt folgendes:

Bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wird die Hinzuverdienstgrenze individuell berechnet - wie bisher auch schon . Sie orientiert sich aber nicht mehr an den Entgeltpunkten der letzten drei Jahre vor Rentenbeginn. Sie errechnet sich aus den Entgeltpunkten des Kalenderjahres mit den höchsten Entgeltpunkten aus den letzten 15 Kalenderjahren vor Eintritt der Erwerbsminderung. Im Zusammenhang mit der mtl. Bezugsgröße, die jedes Jahr angepasst wird, wird so Ihre Hinzuverdienstgrenze ermittelt.

Den konkreten Betrag kann Ihnen daher nur Ihr Rentenversicherungsträger mitteilen, der Ihre Daten kennt.

In den meisten Fällen dürfte sich durch das neue Hinzuverdienstrecht keine Verschlechterung ergeben. Für Bestandsrentner gibt es aber eine Günstigerprüfung. Ggf. gilt das alte Hinzuverdienstrecht zunächst weiter.

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3 Antworten

Auge Clausthaleram 31.01.2017 | 22:54
Um das Berechnen zu können braucht es zwei Kennzahlen: Wie hoch ist die teilweise EM Rente (in voller Höhe)? Was sind die höchsten Entgeltpunkte der letzten 15 Jahre vor Rentenbeginn? Hinweisschreiben der DRV wird kommen, dauert aber bis April/Mai. Und weniger als jetzt kann die Hinzuverdienstgrenze gesetzlich nicht werden, es würde dann die bisherige alte Grenze weitergelesen.
Little Steven vZam 01.02.2017 | 07:56
Ausgehend von der derzeitigen Grenze dürften zumindest in den letzten 3 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung als Basis der Berechnung ein Wert von 3,3 Entgeltpunkten sein, also mithin etwa 1,1 Entgeltpunkte pro Jahr (kann aber nur eine Schätzung sein). Unterstellt, dies ist richtig, wäre die neue Hinzuverdienstgrenze ab Juli 2017 etwa zwischen 2400 und 2600 Euro, also minimal höher. Kann aber so abstrakt dargestellt nur eine Vermutung und ein Stochern im Nebel sein. Hoffe, hilft trotzdem
Little Steven vZam 01.02.2017 | 07:59
Bei höherem Verdienst -nicht nur in den letzten 3 Jahren, sondern in den dann wichtigen letzten 15 Jahren - kann die Hinzuverdienstgrenze auch sehr viel höher sein, sollten z.B. 1,5 Entgeltpunkte maßgebend sein, so wäre die Grenze in einer Größenordnung von 3600 Euro.
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