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Experten-Antwort

Hinzuverdienst bei teilweiser Erwerbsminderungsrente

von Peter8328.01.2017 | 19:30
979 Ansichten
2 Antworten

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Hallo zusammen! Ich habe heute den Brief mit dem Hinweis auf die Änderungen zu 07/2017 bei den Hinzuverdienstgrenzen bekommen. Auch nach mehrmaligen Lesen habe ich das Panik P vor Augen. Vor Beginn der Erwerbsminderungsrente habe ich Rentenpunkte im Zivi und in einer betrieblichen Ausbildung gesammelt. Dabei liegt das Maximu bei rund 0,3 Rentenpunkten pro Jahr. Wobei bei der Ausbildung ja eine Rentenpunkt bei der Rentenberechnung berücksichtigt wird. Was ist hier meine Berechnungsbasis oder gibt es so etwas wie eine untere Grenze? Gruß Peter

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Peter 83,

beim Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung können Sie, wie schon von „Rentensputnik“ erwähnt, den Betrag von jährlich 14458,50 EUR hinzuverdienen. Dieser Betrag stellt die von Ihnen beschriebene „Grenze“ dar. Erst wenn Sie dieses Einkommen überschreiten würden, käme es zu einer Kürzung der bezogenen Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Sie haben die Möglichkeit bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe Ihren eigenen, individuellen Sachverhalt abzuklären. Man kann dort überprüfen, in wie weit in der Zukunft Änderungen auf Sie zukommen werden, für den Fall, dass Sie neben der Rente ein weiteres Einkommen haben.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

1 Antworten

Rentensputnik am 29.01.2017 | 07:35
Sie dürfen bei einer Teilerwerbsminderungsrente mindestens 14458,50 € jährlich hinzuverdienen. Genaueres können Sie hier nachlesen: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Rentenversicherung
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