Hallo, Peter 83,
beim Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung können Sie, wie schon von „Rentensputnik“ erwähnt, den Betrag von jährlich 14458,50 EUR hinzuverdienen. Dieser Betrag stellt die von Ihnen beschriebene „Grenze“ dar. Erst wenn Sie dieses Einkommen überschreiten würden, käme es zu einer Kürzung der bezogenen Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Sie haben die Möglichkeit bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe Ihren eigenen, individuellen Sachverhalt abzuklären. Man kann dort überprüfen, in wie weit in der Zukunft Änderungen auf Sie zukommen werden, für den Fall, dass Sie neben der Rente ein weiteres Einkommen haben.