Hallo Billinger Jakob,
Im Regelfall (Achtung ==> Regelfall kann Ausnahmen haben) kann eine geringfügige Beschäftigung neben einer LTA (Arbeitserprobung) ausgeübt werden. Allerdings gibt es auch bei diesen Regelfällen einige Ausnahmen, die nur individuell -als Einzelfall- zu bewerten und beurteilen sind.
Ich empfehle Ihnen daher die Kontaktaufnahme mit Ihrem Leistungsträger. Nur dieser kann abschließend, verbindlich und auf Ihren Einzelfall bezogen eine endgültige Antwort geben.