Hallo Wil,
laut Ihren Aussagen werden sie mit der angestrebten Beschäftigungsaufnahme neben dem Bezug der vollen Erwerbsminderungsrente weniger als 3 Stunden arbeiten und mit dem zu erwartenden Lohn die Hinzuverdienstgrenze überschreiten und die Rente als halbe Teilrente erhalten. Aufgrund dieser Konstellation scheint der Anspruch auf volle Erwerbsminderungsrente nicht gefährdet. Bzgl. der Befristung teilen wir Ihnen mit, dass Sie eine Verlängerung über dieses Ende hinaus beantragen müssen. Sozialversicherungsbeiträge, aus denen man selbst keine Leistungen herleiten kann fließen grds. der Solidargemeinschaft zu. Ob Sie ggf. Beiträge in andere Zweige der Sozialversicherung leisten müssen bzw. einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben werden, beantwortet Ihnen der Arbeitgeber bzw. die zuständige Agentur für Arbeit.