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Experten-Antwort

Hinzuverdienst bei voller EMR

von Wil02.01.2016 | 15:16
1664 Ansichten
5 Antworten
Guten Tag! Ich beziehe seit 01.01.14 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, die bis zum 31.12.16 befristet ist. Bisher hatte ich keinen Hinzuverdienst, nun bekam ich ein Angebot 30 % zu arbeiten, was ca. einen Bruttolohn von 950 € betragen würde. In meinem Bescheid steht, dass (wenn ich das richtig verstanden habe), bei bis zu 978 € Hinzuverdienst noch die Hälfte der Rente gezahlt würde. Meine Fragen an Euch wären: 1. Es würden davon ja wieder SV-Beiträge anfallen. Hätte ich davon eine Gegenleistung, also evtl. Arbeitslosengeldbezug, höhere EM-Rente und Altersrente? 2. Gefährde ich durch die Ausübung einer 30 % - Beschäftigung nicht den endgültigen Bezug meiner vollen EM-Rente? Eine Prüfung findet ja nochmal statt. Es könnte ja jemand auf die Idee kommen, wer fröhlich 30 % arbeiten kann, ist nicht voll erwerbsgemindert! Ich danke Euch schon mal im Voraus! Grüße Wil

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 04.01.2016 | 09:36

Hallo Wil,

laut Ihren Aussagen werden sie mit der angestrebten Beschäftigungsaufnahme neben dem Bezug der vollen Erwerbsminderungsrente weniger als 3 Stunden arbeiten und mit dem zu erwartenden Lohn die Hinzuverdienstgrenze überschreiten und die Rente als halbe Teilrente erhalten. Aufgrund dieser Konstellation scheint der Anspruch auf volle Erwerbsminderungsrente nicht gefährdet. Bzgl. der Befristung teilen wir Ihnen mit, dass Sie eine Verlängerung über dieses Ende hinaus beantragen müssen. Sozialversicherungsbeiträge, aus denen man selbst keine Leistungen herleiten kann fließen grds. der Solidargemeinschaft zu. Ob Sie ggf. Beiträge in andere Zweige der Sozialversicherung leisten müssen bzw. einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben werden, beantwortet Ihnen der Arbeitgeber bzw. die zuständige Agentur für Arbeit.

4 Antworten

Schorscham 02.01.2016 | 15:50
Solange Ihre tägliche Arbeitzeit stets UNTER 3 Stunden liegt, besteht kein Grund zur Sorge. Sollten Sie allerdings dazu in der Lage sein, ohne Gefährdung Ihrer Restgesundheit MINDESTENS 3 Stunden täglich zu arbeiten, sollten Sie selbst auf die Idee kommen, dass keine volle Erwerbsminderung (mehr) vorliegen kann. (Schade, dass Sie Ihre Frage nicht gleichzeitig mit Ihrem Rentenantrag gestellt haben. Dann hätten Sie schon längst Klarheit...:-))
Wilam 02.01.2016 | 16:32
Danke für die schnellen Antworten! 3 Std. würde ich aus gesundheitlichen Überlegungen auch nie überschreiten. 30 % von 8 Stunden sind auch nur 2,4 h. Bei mir ist aber doch die Besonderheit, dass ich noch in der befristeten EMR bin - und an deren Ende wird bestimmt nochmal streng geprüft oder? Ist es eigentlich theoretisch möglich, dass DRV-Entscheider hier schnüffeln und z.B. anhand der angegebenen E-Mail-Adressen einen Bezug zum Fall herstellen können?
W*lfgangam 02.01.2016 | 16:51
Wil schrieb

Danke für die schnellen Antworten!

3 Std. würde ich aus gesundheitlichen Überlegungen auch nie überschreiten. 30 % von 8 Stunden sind auch nur 2,4 h.

Bei mir ist aber doch die Besonderheit, dass ich noch in der befristeten EMR bin - und an deren Ende wird bestimmt nochmal streng geprüft oder?

Ist es eigentlich theoretisch möglich, dass DRV-Entscheider hier schnüffeln und z.B. anhand der angegebenen E-Mail-Adressen einen Bezug zum Fall herstellen können?

Hallo Wil, warum geben Sie eine E-Mail an? ...nur der Benachrichtigung wegen? (Smartphon-Junkie? ;-)) Es geht auch ohne, in dem die Web-Site hin und wieder aktualisiert wird/F5. Und ja, möglich ist alles ...und was 'streng' prüfen heißt - ich denke, da sind Sie wie alle anderen dem Gewissen der med. prüfenden Gutachter 'ausgeliefert'. Wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sein sollten, Widerspruch, Akte anfordern und schauen, was der Gutachter (der DRV-Jurist entscheidet letztendlich!) Sie für erwerbsgemindert erachtet hat/nicht. Gruß w.
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