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Experten-Antwort

Hinzuverdienst bei voller Erwerbsminderung - Arbeitszeit - ÜbungsleiterIn

von Uka18.06.2023 | 10:17
76 Ansichten
6 Antworten

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Guten Tag, Wie würde es von der DRV bewertet, wenn ich (voll erwerbsgemindert) in 9 Monaten im Jahr an genau 2 Tagen in der Woche jeweils genau 3 Stunden freiberuflich/ehrenamtlich (Kirche, ÜbungleiterIn) arbeiten möchte und dies auch so abrechnen möchte. Zu beachten: der Hinzuverdienst bliebe weit unter der Hinzuverdienstgrenze. Diese Arbeit diente hauptsächlich dem Gemeinwohl und meinem Wohlbefinden (Wertschätzung trotz Behinderung). Es wäre toll, wenn Sie mir Gesetzestexte oder Urteile nennen könnten. Vielen Dank Uka

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 19.06.2023 | 08:04

Hallo Uka,

wie die anderen Forumsteilnehmer bereits geschrieben haben, können wir Ihnen hier im Forum leider keine konkrete Beurteilung für Ihren individuellen Sachverhalt geben. Sie müssen das bitte mit dem zuständigen Rentenversicherungsträger direkt klären. Nur dort kann (auch anhand der bisherigen Befunde) entschieden werden, ob ein Anlass für eine medizinische Überprüfung gesehen wird. Die Rente kann nur dann entzogen werden, wenn sich herausstellen sollte, dass sich Ihre Erwerbsfähigkeit gebessert hat und zwar so weit, dass Sie wieder mind. 3 Stunden am Tag in einer arbeitsmarktüblichen Tätigkeit arbeiten könnten. Das kann aber nicht pauschal und aus der Ferne in einem Forum beurteilt werden.

5 Antworten

DRVam 18.06.2023 | 10:39
Guten Tag, Wie würde es von der DRV bewertet, wenn ich (voll erwerbsgemindert) in 9 Monaten im Jahr an genau 2 Tagen in der Woche jeweils genau 3 Stunden freiberuflich/ehrenamtlich (Kirche, ÜbungleiterIn) arbeiten möchte und dies auch so abrechnen möchte. Zu beachten: der Hinzuverdienst bliebe weit unter der Hinzuverdienstgrenze. Diese Arbeit diente hauptsächlich dem Gemeinwohl und meinem Wohlbefinden (Wertschätzung trotz Behinderung). Es wäre toll, wenn Sie mir Gesetzestexte oder Urteile nennen könnten. Vielen Dank Uka
Schildern Sie ihr Vorhaben genau so der RV und warten Sie die rechtsverbindliche Antwort ab.
Zumindest ist die Antwort meines armseligen Namensnutzers korrekt.
DRVam 18.06.2023 | 10:37
Schildern Sie ihr Vorhaben genau so der RV und warten Sie die rechtsverbindliche Antwort ab.
Ukaam 18.06.2023 | 11:04
Vielen Dank, Tja, Anfrage schon lang geschehen, vorprogrammierte Antwort für Pauschalfall von DRV erteilt, kann jeder im Netz selbst lesen. Demnach müsste ich meine U-Stunden um jeweils 1 min kürzen. Geht das nicht weniger lächerlich? Es geht um den individuellen Fall. Uka
DRVam 18.06.2023 | 11:09
Eine rechtsverbindliche Antwort kann Ihnen nur die Zuständige RV geben, ein Forum auch mit Urteilen und Gesetzen nicht. Da hier keiner die "Anfrage" kennt, ist es schwer zu beurteilen wie Sie angefragt haben.
Berateram 18.06.2023 | 11:10
Da jeder Fall individuell ist, müssen Sie Ihren auch von Ihrem zuständigen Rententräger absegnen lassen. Hier im Forum werden Sie keine rechtssichere Antwort erhalten.
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