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Zur Experten-Antwort springenHallo Uka,
wie die anderen Forumsteilnehmer bereits geschrieben haben, können wir Ihnen hier im Forum leider keine konkrete Beurteilung für Ihren individuellen Sachverhalt geben. Sie müssen das bitte mit dem zuständigen Rentenversicherungsträger direkt klären. Nur dort kann (auch anhand der bisherigen Befunde) entschieden werden, ob ein Anlass für eine medizinische Überprüfung gesehen wird. Die Rente kann nur dann entzogen werden, wenn sich herausstellen sollte, dass sich Ihre Erwerbsfähigkeit gebessert hat und zwar so weit, dass Sie wieder mind. 3 Stunden am Tag in einer arbeitsmarktüblichen Tätigkeit arbeiten könnten. Das kann aber nicht pauschal und aus der Ferne in einem Forum beurteilt werden.
Zumindest ist die Antwort meines armseligen Namensnutzers korrekt.Guten Tag, Wie würde es von der DRV bewertet, wenn ich (voll erwerbsgemindert) in 9 Monaten im Jahr an genau 2 Tagen in der Woche jeweils genau 3 Stunden freiberuflich/ehrenamtlich (Kirche, ÜbungleiterIn) arbeiten möchte und dies auch so abrechnen möchte. Zu beachten: der Hinzuverdienst bliebe weit unter der Hinzuverdienstgrenze. Diese Arbeit diente hauptsächlich dem Gemeinwohl und meinem Wohlbefinden (Wertschätzung trotz Behinderung). Es wäre toll, wenn Sie mir Gesetzestexte oder Urteile nennen könnten. Vielen Dank UkaSchildern Sie ihr Vorhaben genau so der RV und warten Sie die rechtsverbindliche Antwort ab.
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