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Experten-Antwort

Hinzuverdienst bei voller Erwerbsminderungsrente

von Katrin Lamprecht04.05.2012 | 16:19
3784 Ansichten
4 Antworten

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Ich bekomme die volle Erwerbsminderungsrente und hätte gerne gewußt, ob bei der 400,00 Euro Hinzuverdienstgrenze "Brutto" oder "Netto" gemeint ist? Man hat mir eine Stelle angeboten, die mit einem Lohn von 401,00 Euro Brutto angegeben ist und ich ca. 350,00 Euro Netto raus bekäme. Hätte das für mich Nachteile?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Als Hinzuverdienst im Sinne von § 96 a SGB VI gilt immer das Brutto-Arbeitsentgelt.

Bei einer Beschäftigung, in der Sie regelmäßig 401 € brutto verdienen, überschreiten Sie somit die Hinzuverdienstgrenze und Ihre Rente würde entsprechend gekürzt werden.

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3 Antworten

-_-am 04.05.2012 | 16:39
Maßgeblich ist das sozialversicherungspflichtige Bruttoarbeitsentgelt. Das Nettoentgelt ist ohne Bedeutung für Ihre Hinzuverdienstbegrenzung. Bei 401 EUR liegen Sie darüber. Sie können jedoch 2 mal jährlich bis zum doppelten (in 2 Monaten, jedoch nicht im ersten Monat, also bis 800 EUR) Hinzuverdienst erzielen. Das sollte sich doch bei 1 EUR monatlicher Überschreitung ggf. regeln lassen (die 12 EUR Überschreitung in einen Monat verschieben).
Schadeam 04.05.2012 | 16:49
Für monatlich 401 € brutto neben der vollen EM Rente zu arbeiten wäre so ziemlich das dämlichste was Sie machen können. 1) Sie überschreiten die 400 € Grenze und haben somit nur noch Anspruch auf eine Teilrente. 2) Sie bekommen Sozialbeiträge und ggfls. Steuern abgezogen und bekommen deshalb nur 350 € raus. Nehmen Sie einen 400 € Job an, haben Sie die 400 als Nettolohn und Sie überschreiten damit die Verdienstgrenze nicht. Finger weg von diesem "Angebot"
W*lfgangam 04.05.2012 | 17:04
Hallo Katrin Lamprecht, die Hinzuverdienstgrenzen orientieren sich IMMER am Brutto-Verdienst. Für den Arbeitgeber ist es rein finanziell aus seinen zusätzlichen Abgabenlasten gesehen natürlich attraktiver, 1 Cent, 1 EUR 'mehr' auf die 400 drauf zu legen - obwohl das viele so genannte Mini-Job-Arbeitgeber gar nicht kapieren ...Handwerker, Finanz-/Buchhalter, FastDreiProzentwähler und sonstige uninformierte Kreise jenseits der gesetzlichen Wirklichkeit eben. Machen Sie Ihrem Arbeitgeber klar, dass _Ihr_ Arbeitsverhältnis in Kombination mit der EM-Rente die 400 EUR Brutto-Grenze nicht überschreiten darf ...auch aufs Jahr gesehen, ist es besser, die 4800-EUR-Grenze nicht zu überschreiten (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Mehrarbeitsvergütung/Überstunden) und schon haben Sie die Krankenkasse im Nacken - Nachzahlungen, weil die sonst pauschal seitens Arbeitgeber abgegoltenen SV-Beträge dann nicht mehr gelten, Sie nachträglich im Rahmen voller SV-Pflicht herangezogen werden! Gruß w.
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