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Hinzuverdienst bei voller EU-Rente

von Monika Bischl14.12.2010 | 18:59
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Der Zuverdienst beträgt bei voller EU-Rente 400 Euro. Ich möchte gerne in meinem erlernten Beruf weiterarbeiten als Krankenschwester. Darf täglich mehr als 3 Stunden gearbeitet werden oder zählt die Wochenarbeitszeit von 15 Stunden? Ohne, daß die Rente auf teilerwerb berechnet wird?

4 Antworten

Elliam 14.12.2010 | 19:34
Hallo Monika, ich bin zwar kein Experte, aber ich halte einen Minijob im vormals ausgeübten Beruf für etwas bedenklich, denn Sie müssten sich bei einer eventuellen Überprüfung der weiteren Rentenberechtigung schon die Frage gefallen lassen, wieso Sie nun plötzlich bis 15 Stunden wöchentlich in diesem Beruf arbeiten können und nicht etwa 18 Stunden oder mehr. Unverfänglicher wäre sicherlich, sich einen Minijob in einem anderen (leichteren) Bereich zu suchen. Und sicherlich darf täglich nicht mehr als 3 Stunden gearbeitet werden. Dies wären ja dann auf eine normale 5-Tage-Woche bezogen mehr als 15 Stunden. Wenn Ihre Frage aber so zu verstehen ist, ob Sie z. B. Mo-Mi-Fr je 4,5 Stunden arbeiten dürfen, dann werden Ihnen die Experten hier sicherlich keinen Stein in den Weg legen, da Sie insgesamt unter 15 Stunden bleiben und zwischen den Arbeitstagen Regenerationszeiten haben. Mit allem anderen wäre ich sicherlich vorsichtig.
RFn am 14.12.2010 | 20:49
Eine volle Erwerbsminderungsrente wird gewährt, wenn ein Leistungsvermögen von unter 3 Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt festgestellt worden ist. Auch bei eventuellen Nachprüfungen/Selbstauskünften spielt die Einhaltung dieser Srundengrenze eine Rolle. Solange die Hinzuverdienstgrenze (und die tägliche Stundengrenze) nicht überschritten werden, können Sie arbeiten wo Sie wollen und als was Sie wollen.
W*lfgangam 14.12.2010 | 22:05
Hallo Monika Bischl, wenn es rein medizinisch festgestellt ist, das Sie in Ihrem erlernten/zuletzt ausgeübten Beruf unter 3 Stunden erwerbsfähig sein können, können Sie in dieser Tätigkeit auch 24 Stunden täglich künftig arbeiten, ohne den Anspruch auf die EM-Rente zu verlieren. Nur die Hinzuverdienstgrenzen können die Rente dann kappen/auf Null setzten. Gleich, ob Sie eine Zeit- oder Dauerrente haben, sind Sie zunächst verpflichtet, der Rentenversicherung die Aufnahme einer Beschäftigung/den künftigen Hinzuverdienst mitzuteilen ...eine Überprüfung der gesundheitlichen Voraussetzungen ist dann sehr wahrscheinlich. Aber, wenn eh nix mehr geht - siehe oben. Gruß w.
Klemensam 15.12.2010 | 09:39
In erster Linie entscheidet und wichtig ist , das die 400 Euro Hinzuverdienstgrenze eingehalten wird. In welchem Beruf Sie dabei arbeiten ( auch wenn es ihr erlernten Beruf ) ist spielt überhaupt keine Rolle. Theoreretisch/praktisch kann man auch für 400 Euro sogar in der selben Firma und auf dem selben Arbeitsplatz weiter arbeiten , in der man bis vor der EM-Rente Vollzeit gearbeitet hat. Ein Verdienst von mehr als 400 Euro monatlich trotz voller Erwerbsminderung führt in jedem Fall zu einer Kürzung der Erwerbsminderungsrente, aber nicht immer und schon gar nicht automatisch zu einer Entziehung der EM-Rente. Ob die RV bei Kenntnis des Sachverhaltes eine Überprüfung ihrer EM-Rente einleitet oder nicht, ist immer vom Einzelfall und von der Vorgehenesnweise des jeweiligen Rentenversicherungsträgers in solchen Fällen abhängig und kann darum nicht pauschal vorher gesagt werden. Grundsätzlich wurde ihnen die volle EM-Rente aber nur deshalb zuerkannt, weil aus med. Sicht einer Erwerbstätigkeit bei ihnen nur unter 3 Stunden täglich möglich ist. Überschreiten Sie diese tägliche Grenze erfüllen Sie die Voraussetzungen zum Bezug einer vollen EM-Rente nicht mehr. Auch eine " Hochrechnung " der Arbeitszeit auf die Woche kann man dabei nicht anstellen, da ausdrücklich auf die TÄGLICHE Arbeitszeit bei dem med. Ermittlungen und damit der Genehmigung einer vollen/teilweisen EM-Rente abgestellt wurde. Sollte die RV wie auch immer vom Überschreiten der 3 Stunden Regelung erfahren - z.b. durch Mitteilung/Anfrage bei ihrem Arbeitgeber- , könnten neue med. Ermittlungen hinsichtlich ihres aktuellen Gesundheitszustandes eingeleitet wird, weil der Verdacht besteht das Sie nicht mehr zumindest voll erwerbsgemindert sein könnten. Letztlich und bei Bestätigung dieses Verdachtes könnte ihnen dadurch entweder die volle EM-Rente ganz aberkannt werden oder in eine teilweise EM-Rente umgeändert werden. Problematisch könnte es dann vor allem bei einem Verlängerungsantrag und einer da eventuell anberaumtem Begutachtung werden. Sollte der Gutachter erfahren , das Sie z.b. mehr als 3 Stunden täglich während der Berentung gearbeitet haben und womöglich noch arbeiten, wird er sicher entsprechende Schlüsse daraus auf ihre Leistungsfähigkeit ziehen und eventuell eine weitere Verlängerung ihrer EM-Rente nicht befürworten. Also insofern wäre ich sehr sehr vorsichtig mit der Überschreitung der 3 Stunden Regelung und jeder sollte sich das Risiko bezüglich einer möglichen negativen Auswirkung auf den weiteren Bezug der EM-Rente im Klaren sein.
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