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Hinzuverdienst bei voller Rente

von Hamburg6507.10.2008 | 10:39
1063 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wir haben einen möglichen Rentner, welcher 65 demnächst wird. Er will noch weiter voll arbeiten. Nun würde er seine Rente, volles Gehalt und Betriebsrente bekommen.Oder wie wäre hier der Sachverhalt ? Ist das überhaupt möglich ?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Hamburg65,

aus rentenversicherungsrechtlicher Sicht bestehen hier keine Bedenken. Es ist also durchaus möglich, neben dem Altersvollrentenbezug aufgrund einer Regelaltersrente (ab dem 65 Lj.) unbegrenzt hinzu zu verdienen. Aufgrund der mit der Altersvollrente eintretenden Versicherungsfreiheit würden für den Rentenbezieher auch die Beiträge zur Rentenversicherung aus dem Arbeitsentgelt entfallen. Keine Aussage kann ich jedoch zur Frage der Betriebsrente machen. Hier können die Möglichkeiten nur über den Arbeitgeber bzw. Träger der Betriebsrente geklärt werden.

3 Antworten

Ergänzungam 07.10.2008 | 13:31
Der Arbeitgeber muß seinen Anteil am Beitrag zur Rentenversicherung jedoch weiterzahlen. Dieser kommt dann der Versichertengemeinschaft zugute. Die Versicherungsfreiheit bezieht sich nur auf den Beitragsanteil des Arbeitnehmers (=Rentners).
Schiko.am 07.10.2008 | 14:31
Habe den bereits gespeicherten text geändert, da sie selbst einen weiteren hinweis brachten. Darf trotzdem noch ergänzen, der rentenunschädliche zuver- dienst kann sich nachdem 65. geburtstag etliche monate hin- ausschieben. Jahrgang 1947 65 und 1 monat, jahrgang 1948 65 jahre und 2 monate, usw. Im übrigen sollte der fragende auch noch wissen, nimmt er die rente mit 65 oder 65 und 1 monat ? nicht in anspruch bekommt er für jeden späteren monaten 0,5% rentenerhöhung hinzu, neben der normalen höheren rente, da ja noch beiträge eingehen. Anderseits ist zu beachten, je später der rentenbeginn, desto geringer der lebenslang festgeschriebene steuer freibetrag der bruttorente. Bei gleichzeitigen bezug von rente und arbeitslohn darf auch die steuerprogression nicht vergessen werden. Mit freundlichen Grüßen.
Wolfgangam 07.10.2008 | 21:26
> Darf trotzdem noch ergänzen, der rentenunschädliche zuver- dienst kann sich nachdem 65. geburtstag etliche monate hin- ausschieben. DEMNÄCHST 65 dürfte nicht heißen, 2012 ff. 65 ;-) Gruß w.
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