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Hinzuverdienst bei vorgezogener Rente

von Wolfgang22.10.2008 | 23:03
1193 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich kann im übernächsten Jahr mit 63 Jahren zum 1.1. mit entsprechenden Abzügen in vorgezogene Rente gehen. Habe 35 Jahre voll. 1. Frage: Wenn ich den Rentenbeginn auf dem 01.03. verschiebe, kann ich dann in den ersten beiden Monaten des Jahres noch so viel verdiene, wie ich will, ohne Rentenkürzung? 2. Frage: Kann ich in dem gleichen Jahr und in den Folgejahren bis ich 65 bin auch zusätzlich noch 400 € hinzu verdienen, ohne Rentenkürzung?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Der Anspruch auf Rente ist grundsätzlich abhängig vom Hinzuverdienst im Monat des Rentenbezuges. Einkünfte vor Rentenbeginn sind daher ohne Einfluss.

Anspruch auf eine Altersrente als Vollrente besteht bis zum Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wird, nur dann, wenn das Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung oder das Arbeitseinkommen aus einer selbständigen Tätigkeit oder vergleichbares Einkommen die monatlich maßgebende Hinzuverdienstgrenze von 400 Euro nicht übersteigt.

Im Laufe eines Kalenderjahres darf jedoch die maßgebende Hinzuverdienstgrenze zweimal überschritten werden, und zwar jeweils bis zum Doppelten des jeweiligen Betrages, ohne dass der Rentenanspruch dadurch berührt wird.

1 Antworten

-_-am 22.10.2008 | 23:08
Vor Rentenbeginn ist der Verdienst logischerweise nicht begrenzt. Wenn Sie einen anderen Rentenbeginn als den frühestmöglichen wählen, können Sie also beruhigt bis zum Ende des Vormonats noch unbegrenzt schaffen. Ab Rentenbeginn können Sie mtl. 400,- EUR hinzuverdienen und 2 mal im Kalenderjahr bis zum Doppelten (also in 2 Monaten maximal 800,-EUR). Lesen Sie dazu nach unter http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=…
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