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Experten-Antwort

Hinzuverdienst beim Übergangsgeld // Grenze

von Andreas Hermann26.05.2021 | 14:16
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1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag, ich befinde mich aktuell in einer Umschulungsmaßnahme im Rahmen der Leistung zu Teilhabe am Arbeitsleben. In diesem Zusammenhang erhalte ich Übergangsgeld von der DRV. Ab dem 01.11.2020 habe ich einen Nebenverdienst (als Autor Buchverkäufe bei Ama****) bei der Rentenversicherung gemeldet. Die Erlöse melde ich monatlich per Mail an die DRV. Diese Einkünfte sind nicht immer in gleicher Höhe. Soweit ich informiert bin, darf ich monatlich bis zu 450€ dazuverdienen. Frage: Wie verhält es sich, wenn wie in meinem Fall, die Erlöse stark schwanken und ich z.b. in der Anfangszeit nur Verluste und anschließend stark schwankende Erlöse zu verzeichnen habe? Gilt in so einem Fall eine Art "Mittelwert" oder gibt es Jahresfreibeträge? Vielen Dank für die Informationen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo

eine Art Mittelwert gibt es nicht.

Die Einkünfte sind monatlich zu melden und bei Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze auf das Übergangsgeld anzurechnen.

Freundliche Grüße

Ihr Expertenteam

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