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Zur Moderatoren-Antwort springenAngerechnet auf die Rente wird zum Beispiel versicherungspflichtiges Entgelt aus Beschäftigung... die Sie selbst ausüben! Bei der Leistung der Firma Ihres Vaters handelt es sich meines Erachtens eher um eine Hinterbliebenenleistung an die Familienangehörigen und Erben. Vermutlich wegen der Eigenart der Versorgung (steuerpflichtige Betriebsrente) ist die Vorlage einer Lohnsteuerkarte erforderlich. Meines Erachtens wird diese Leistung nicht auf Ihre Frührente angerechnet.
Gibt es eigentlich weitere Erben? Wer hat die Beerdigung bezahlt? Es könnte für diese Leistung durchaus noch weitere Berechtigte geben, für die Sie gegebenenfalls Steuern zahlen (wenn überhaupt Steuern anfallen).
Letztendlich gibt eine Lohnsteuerkarte immer einen Hinweis darauf, dass anrechenbare Einkünfte vorliegen könnten. Davon ausgehend wäre dann aber stets zu ermitteln, um welche Einnahmen es sich handelt.
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