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Hinzuverdienst EU-Rente

von PeterS25.06.2008 | 11:29
1141 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, nach dem Tod meines Vaters bekäme dieser drei Monate weiter die Betriebsrente bezahlt, bzw. kann mir diese auszahlen lassen. Jedoch muss ich hierfür meine LSt-Karte einreichen. Muss ich mir diese Lohnzahlung als Hinzuverdienst als Frührentner auf meine Rente anrechnen lassen?

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 25.06.2008 | 15:09

Angerechnet auf die Rente wird zum Beispiel versicherungspflichtiges Entgelt aus Beschäftigung... die Sie selbst ausüben! Bei der Leistung der Firma Ihres Vaters handelt es sich meines Erachtens eher um eine Hinterbliebenenleistung an die Familienangehörigen und Erben. Vermutlich wegen der Eigenart der Versorgung (steuerpflichtige Betriebsrente) ist die Vorlage einer Lohnsteuerkarte erforderlich. Meines Erachtens wird diese Leistung nicht auf Ihre Frührente angerechnet.

Gibt es eigentlich weitere Erben? Wer hat die Beerdigung bezahlt? Es könnte für diese Leistung durchaus noch weitere Berechtigte geben, für die Sie gegebenenfalls Steuern zahlen (wenn überhaupt Steuern anfallen).

Letztendlich gibt eine Lohnsteuerkarte immer einen Hinweis darauf, dass anrechenbare Einkünfte vorliegen könnten. Davon ausgehend wäre dann aber stets zu ermitteln, um welche Einnahmen es sich handelt.

2 Antworten

Rosannaam 25.06.2008 | 11:54
Betriebsrente ist kein "Lohn", also NEIN. Eine Anrechnung auf die EU-/EM-Rente erfolgt NICHT.
PeterSam 25.06.2008 | 12:27
auch wenn das über LSt-Karte läuft? Habe irgendwo gelesen das Zahlungen über LSt-Karte immer angerechnet werden?
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