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Experten-Antwort

Hinzuverdienst für Rentner

von Rolf-Dieter Bielor29.10.2011 | 09:45
2056 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin 63 Jahre und 3 Monate und erhalte seit dem 1.10 2011 Altersrente für langjährige Versicherte. Kann ich 400 € (400E Job) bruuto?nette monatlich dazuverdienen ohne das die Rente gekürzt wird. Mit freundlichen Grüßen Rolf-Dieter Bielor

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 31.10.2011 | 10:38

Hallo Rolf-Dieter Bielor,

Sie dürfen monatlich 400 Euro Brutto dazu verdienen, ohne das die Rente gekürzt wird. Hierbei handelt es sich in der Regel um einen sogenannten Minijob (400 Basis). In zwei Monaten im Kalenderjahr ist eine Überschreitung dieser Grenze bis zum Doppelten, also maximal 800 Euro Brutto, erlaubt. Eine Überschreitung der einfachen Hinzuverdienstgrenze in Höhe von 400 Euro ist aber im Monat der Beschäftigungsaufnahme oder im Monat des Rentenbeginns nicht zulässig.

6 Antworten

Krämersam 29.10.2011 | 10:29
Ja können Sie und zwar bis 400 Euro Brutto pro Monat. Zwei Monate im Kalenderjahr können Sie diese Hinzuverdienstgrenze zudem um das Doppelte überschreiten, ohne dass sich dies auf Ihre Rente auswirkt. Bei Beträgen darüber wird dei Rente anteilig gekürzt. http://www.sentiso.de/informationen/16-hinzuverdienst-bei-bezug-… http://www.sentiso.de/informationen/25-hinzuverdienst-rentner
Kalleam 29.10.2011 | 10:58
10 x 400 EURO und 2 x 800 EURO. Das steht aber auch alles im Rentenbescheid, den muss man nur lesen.
Krämersam 29.10.2011 | 11:37
" Zweimal im Jahr darf die MONATLICHE Hinzuverdienstgrenze überschritten werden. Allerdings gilt hier eine Obergrenze: Der Hinzuverdienst darf nicht höher sein als der doppelte Grenzbetrag. Es wird die anteilige Rente gezahlt, deren monatliche Hinzuverdienstgrenze eingehalten wird. Wird die jeweils höchste Hinzuverdienstgrenze überschritten, kommt es solange zu einem Ruhen der Rente, bis der Hinzuverdienst wieder eine der Grenzen unterschreitet. " http://www.rententips.de/rententips/grv/em/07.php
Rolf-Dieter Bieloram 29.10.2011 | 12:23
Hallo Kalle, ich habe meinen rentenbescheid gelesen. Es geht mir aber darum ob man auch einen 400 € Job machen kann . Bruuto=Netto. Von der Deutschen Rentenversicherung habe ich nähmlich zwei verschiedene Antworten bekommen. Einmal geht es, da anderemal nicht. Mann würde dann nämlich von 400 € netto auf ein fiktives Bruutoeinkommen hochrechnen. Dann ürde ich zuviel verdienen. Oder stimmz das nicht. Im Rentenbescheid steht immer vom Bruttoverdienst.
Krämersam 29.10.2011 | 12:45
Zitat von Rolf-Dieter Bielor anzeigen
10 x 400 EURO und 2 x 800 EURO. Das steht aber auch alles im Rentenbescheid, den muss man nur lesen.
Hallo Kalle, ich habe meinen rentenbescheid gelesen. Es geht mir aber darum ob man auch einen 400 € Job machen kann . Bruuto=Netto. Von der Deutschen Rentenversicherung habe ich nähmlich zwei verschiedene Antworten bekommen. Einmal geht es, da anderemal nicht. Mann würde dann nämlich von 400 € netto auf ein fiktives Bruutoeinkommen hochrechnen. Dann ürde ich zuviel verdienen. Oder stimmz das nicht. Im Rentenbescheid steht immer vom Bruttoverdienst.
Ja das stimmt. Es geht bei den Hinzuverdienstgrenzen immer nur um BRUTTO Beträge. Also bis 400€ BRUTTO ist erlaubt. Alle Bruttobeträge darüber werden angerechnet, bis auf die 2 malige Überschreitung zu je 400€ Brutto.
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