Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenDie Witwenrente wird um 40% des den Freibetrag, derzeit 718, 08 €, überschreitenden Betrages (pauschaler Nettoverdienst) gekürzt. Bei der Ermittlung des anzurechnenden pauschalen Netto-Verdienstes wird vom Bruttoverdienst pauschal 40% abgezogen. Inwieweit eine Anrechnung auf die Hinterbliebenenversorgung erfolgt, bitten wir bei Ihrer Hinterbliebenenversorgungsdienststelle abzuklären.
Vielen Dank für den Hinweis, dem natürlich zugestimmt wird.
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