Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Hinzuverdienst Mieteinnahmen

von Richard25.07.2010 | 12:38
6608 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Sehr geehrtes Forum, bei Rentenbezug mit Abschlägen vor Erreichen der Regelaltersgrenze muss ich nur in bestimmten Fällen auch Miteinnahmen als Hinzuverdienst beachten. Einnahmen aus Vermietung von Wohnräumen zählen m.W. nicht dazu, wohl aber Einnahmen aus Vermietung von gewerbl.Räumen. Ist das grundsätzlich bei Vermietung zu gewerbl. Zwecken so oder nur dann, wenn die Mieträume bisher schon gewerbl. Räume waren und der neue Mieter diese unter dem bisherigen Firmennamen (z.B. weil der bisherige Nutzer verstorben ist) anmietet und weiterführt? Hintergrund: In meinem Fall handelt es sich um eine ganz normale aber renovierungsbedürftige Wohnung in einem Mehrfamilienhaus, die als Kunstatelier vermietet werden soll? Der Mieter ist kein Hobbykünstler, sondern Profi und arbeitet als sog. Kleinunternehmer. Vielen Dank für Ihre Unterstützung und freundliche Grüsse Richard

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 26.07.2010 | 07:42

Wenn die Mieteinnahmen steuerrechtlich berechnet werden, liegt ein Hinzuverdienst für die Rente vor, und ist zu melden.

1 Antworten

zeldaam 25.07.2010 | 18:00
Hallo Richard, die Rentenversicherung richtet sich nach den Feststellungen des Finanzamtes: 1. Werden die Mieteinnahmen (- die Ausgaben) als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung im Steuerbescheid aufgeführt, so liegt kein Arbeitseinkommen und somit kein Hinzuverdienst vor. 2. Werden die Mieteinnahmen jedoch im Steuerbescheid als Einkünfte aus einer selbständigen Tätigkeit / einem Gewerbebetrieb dargestellt, so liegt ein Arbeitseinkommen und somit auch ein Hinzuverdienst vor. Es ist also uninteressant, wie der Mieter die Wohnung / das Haus nutzt. Zum Nachlesen: Auszug aus dem RH der DRV Bund: „Nicht zum Arbeitseinkommen gehören die Einkünfte nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 bis 7, Abs. 2 Nr. 2 EStG), das heißt • Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG), • Einkünfte aus Vermietung oder Verpachtung (§ 21 EStG) und • Sonstige Einkünfte (§ 22 EStG). Werden jedoch vom Finanzamt zum Beispiel aus Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft festgestellt, stellen diese Einkünfte Arbeitseinkommen und damit Hinzuverdienst dar. „ bzw. AA der DRV- Regionalträger: R3.5.1 Besonderheiten bei Vermietung und Verpachtung Bei diesen Einkünften ist steuerrechtlich - nach entsprechender Erklärung gegenüber dem Finanzamt und Versteuerung der Wertsteigerung - eine Überführung in das Privatvermögen möglich. Arbeitseinkommen i. S. des § 34 Abs. 2 SGB 6 wird immer dann (noch) bezogen, wenn diese Einkünfte weiterhin steuerrechtlich z. B. als Einkünfte aus Gewerbebetrieb (und nicht als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) behandelt werden. Einnahmen aus einem (teilweise oder vollständig) verpachteten Betrieb sind somit Arbeitseinkommen, wenn sie im Einkommensteuerbescheid als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit ausgewiesen sind. Ob eine selbständige Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wird, ist in diesem Zusammenhang unmaßgeblich (ISRV:AF:SGB 4 § 15 AFNR 1). Pachteinnahmen stellen nur dann kein Arbeitseinkommen dar, wenn sie nicht der Einkommensteuer unterliegen oder als "Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung" im Steuerbescheid erscheinen (ISRV:NI:RBRTB 2/95 3) (ISRV:NI:RBRTN 1/96 5). Quelle hierzu: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… MfG zelda
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026