Hallo, Dimi,
wenn Sie vor Beginn der Altersrente im Jahr 2019 (Jan. bis Apr.) in der geschilderten Situation max. 6300 EUR Brutto-Einkommen erzielen, wird die bereits bezogene Altersrente ungekürzt ausgezahlt. Ab 01.05.2019 gibt es keine Hinzuverdienstgrenzen mehr für Sie. Das Einkommen ab 01.05.2019 hat dann keinen Einfluss mehr auf die Höhe der Altersrente.