Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenEs gibt kein bundesweit einheitliches Formular. Dies ist von Rentenversicherungsträger zu Rentenversicherungsträger verschieden, wenngleich sich die Vordrucke der einzelnen Träger nur recht unwesentlich voneinander unterscheiden, da sie in etwa die gleiche Art von Fragen enthalten.
Fakt ist bei einer lfd. gezahlten Rente wegen voller Erwerbsminderung der, dass außer dem Hinzuverdienst auch die medizinische Seite wichtig ist.
Es gibt also bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderungsrente zwei Bereiche:
- Hinzuverdienst
- Vorliegen der medizinischen Voraussetzungen
Nach der bisherigen Beurteilung des Rentenversicherungsträgers sind Sie hinsichtlich der Art und des zeitlichen Umfanges der Tätigkeit nur in einem sehr begrenzten Umfang in der Lage zu arbeiten. Je nach Art und Umfang kann es vorkommen, dass selbst bei Einhaltung der Hinzuverdienstgrenzen die medizinischen Voraussetzungen nicht mehr vorliegen.
Daher wird der Arbeitgeber bei der von Ihnen genannten Anfrage auch hinsichtlich der Art und des zeitlichen Umfanges der Tätigkeit, die sie dort verrichten werden, befragt.
Die Antwort Ihres Arbeitgebers wird dann dem Arzt und dem Juristen des Rentenversicherungsträgers vorgelegt, die dann beuurteilen, ob aus medizinischer Sicht weiterhin ein Anspruch auf volle Erwerbsminderungsrente besteht.
Besteht der med. Anspruch weiterhin, prüft die Sachbearbeitung dann anhand Ihres Verdienstes, ob und in welcher Höhe die Rentenzahlung gekürzt wird.
Auch die Bezeichnung der Vordrucke ist bei den einzelnen Rentenversicherungsträgern verschieden. Allerdings dürfte die Bezeichnung in etwa "Arbeitgeberauskunft" oder so ähnlich lauten.
Da es sich bei den Vordrucken, die für die Anragen zu verwenden sind, nicht um Antragsformulare handelt, sind diese nicht im Internet abgelegt. I.d.R. werden die Anfragen aus dem im internen EDV-System der Rentenversicherungsträger aus den Versicherungskonten der einzelnen Versicherten bzw. Rentner heraus aufgerufen, ausgefüllt und abgesandt.
Wenn Sie sich den Vordruck bzw. die Fragen vorher ansehen wollen, kann ich leider an dieser Stelle (da ich zudem kein Mitarbeiter der BfA bzw. der heutigen DRV Bund bin) nur auf die Sachbeabeitung, mit der Sie telefoniert haben, verweisen. Vielleicht können sie Ihnen vorab einen Blanko-Vordruck zusenden. Ansonsten könnten Sie evtl. auch bei der nächstgelegenen gemeinsamen Beratungsstelle der DRV Rheinland bzw. DRV Westfalen/DRV Bund nachfragen. Vielleicht rufen Sie vorher dort vorher an, um zu erfahren, ob die Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern der Beratungsstelle den entsprechenden Vordruck abrufen können.
Danke Ihnen.
Ich wünsche Ihnen auch einen schönen Tag und dass Sie hinsichtlich Ihres Anliegens bald vollständig informiert sein werden.
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