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Experten-Antwort

Hinzuverdienst - Schwerbehinderung

von Frederyke20.06.2016 | 12:53
1109 Ansichten
2 Antworten
Ich bin Jahrgang 11/1954 und schwerbehindert. Um eine Rente ohne Abschläge zu erhalten, muss ich bis Juni 2018 warten - das ist so richtig? Wenn ich dann etwas hinzuverdienen möchte, dürfen es nur 450,- € und zweimal/Jahr 900,- € sein - oder gilt hier schon die unbegrenzte Hinzuverdienstmöglichkeit? (weil es dann eventuell zu dem Zeitpunkt unter dem Aspekt der Schwerbehinderung schon eine Regelrente ist ... ???) Wenn ich bis Juli 2020 warte und normalerweise die Regelrente erhalten würde, darf ich DANN erst unbegrenzt hinzuverdienen? Bei diesen Punkten bin ich nicht so ganz "schlau geworden" - kann mir jemand helfen?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 20.06.2016 | 13:21

Hallo Frederyke,

wenn Sie eine vorgezogene Altersrente beziehen, müssen Sie die Hinzuverdienstgrenzen bis zur Vollendung der Regelaltersgrenze einhalten. Diese Vollenden Sie nach Erreichen des 65. Lebensjahres und 8 Monaten (07/2020 = Wegfall Hinzuverdienstvoraussetzung ab 08/2020; sofern Sie am 01.11.1958 geboren sind = ab 07/2020).

Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen Sie monatlich 450 Euro hinzuverdienen, ohne dass Ihre Rente gekürzt wird (oder ganz wegfällt). Das zweimalige Überschreiten innerhalb eines Kalenderjahres bis zum doppelten der Hinzuverdienstgrenze (900 Euro) ist dabei unschädlich.

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen können Sie abschlagsfrei nach Vollendung des 63. Lebensjahres und 8 Monaten (7/2018 = Rentenbeginn 01.08.2018; sofern Sie am 01.11.1958 geboren sind = ab 07/2018 ) in Anspruch nehmen, sofern Sie die Wartezeit von 35 Jahren erfüllen und zu Beginn der Rente als schwerbehinderter Mensch anerkannt sind (GdB von mind. 50).

Sollten Sie die Wartezeit von 45 Jahren erfüllen, so könnten Sie bereits nach Vollendung des 63. Lebensjahres und 4 Monaten die Altersrente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch nehmen. Ob die Wartezeit erfüllt ist oder noch erfüllbar ist, können Sie aus Ihrer Rentenauskunft erkennen.

Ggf. sollten Sie sich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle beraten lassen. Hier haben die Kollegen die Möglichkeit die Wartezeiten direkt am PC zu überprüfen.

Mit freundlichen Grüßen

1 Antworten

Schadeam 20.06.2016 | 13:19
Im Prinzip verstehen Sie das richtig. Die AR für Schwerbehinderte ist mit 63+8 (1.August 2018?) abschlagsfrei (falls am 01.11.54 geboren schon zum 01.07.18). Der unbegrenzte Zuverdienst gilt erst ab Regelalter (=65+8).
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