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Experten-Antwort

Hinzuverdienst steuerfrei bei Bezug von der Regelaltersrente?

von Unstängig Selbständige02.06.2021 | 10:07
86 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag. Ich beziehe seit dem 01.06.20 eine Regelaltersrente von € 523 bin verheiratet und werde gemeinsam mit meinem Ehemann, er ist Pensionist, steuerlich veranlagt Ich bin Komparsin und werde pro Einsatztag über einen Gagenschein abgerechnet. 2020 waren es ungefähr 6 Drehs, die nach Mindestlohn abgerechnet werden. Die Steuer die darauf anfällt, zahle ich nach Steuerklasse 5 oder 6 selbst. Krankenversicherung zahlen wir privat ein. Ein-, zweimal im Jahr verdiene ich ca. 600 als Darstellerin und erstelle eine Rechnung an den Auftraggeber, mit dem Vermerk die darauf anfallende Steuer selbst einzureichen. Nun meine Frage: Wird die von mir gezahlte Steuer wieder beim Einkommenssteuerausgleich zurück erstattet, bzw. Wird unsere Steuerpflicht auf das Gesamteinkommen, um die von mir gezahlte Steuer vermindert? Mein Mann ist Pensionär und leistet eine Steuervorauszahlung so bekamen wir immer um die € 800 jährlich vom Finanzamt wieder zurück, Jetzt zahlen wir € 270 nach. Ich denke, das liegt an meinem Rentenbezug plus Gagen, ist es dann nicht besser getrennte Einkommenssteuererklärungen zu machen? Lohnt sich das für uns, ist das nicht für jeden gerechter? Ich hoffe mich richtig und verständlich ausgedrückt zu haben und freue mich über die Beantwortung meiner Fragen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Unständig Selbständige,

leider ist es uns im Rahmen dieses Forums zur gesetzlichen Rentenversicherung und Alterssicherung nicht möglich, Fragen zum Steuerrecht zu beantworten. Bitte haben Sie daher Verständnis, dass ich Sie mit Ihrer Frage an Ihr zuständiges Finanzamt, einen Steuerberater/Lohnsteuerhilfeverein oder eines der einschlägigen Foren zum Steuerrecht verweisen muss.

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2 Antworten

Schadeam 02.06.2021 | 10:11
Ich sehe nur Steuerfragen - dafür sind Finanzämter oder steuerberatende Stellen zuständig. Mitarbeiter der Rentenversicherung werden Ihnen diese Fragen weder beantworten können, noch wollen und auch nicht dürfen.
Unstängig Selbständigeam 02.06.2021 | 11:46
Guten Tag Frau/Herr Schade, ich danke Ihnen für Ihre zügige Antwort. Dann werde ich mich weiter auf die Suche begeben eine zufriedenstellende Antwort zu erhalten. Beste Grüße
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