Hallo Lothar,
wenn die Arbeitsunfähigkeit, aufgrund derer das Krankengeld gezahlt wurde, vor Beginn der Rente (01.02.2019) eingetreten ist, wird das Krankengeld nicht als Einkommen berücksichtigt. Ist die Arbeitsunfähigkeit, die die Krankengeldzahlung ausgelöst hat, nach dem Rentenbeginn eingetreten, ist das Krankengeld als Einkommen zu berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung