Dem Beitrag von „.... ......“ wird zugestimmt. Bitte beachten Sie, dass aufgrund des Minijobs sich Ihre teilweise Erwerbsminderungsrente verringern kann. Zur individuellen Abklärung Ihrer Situation empfehlen wir Ihnen vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle zu vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link „Beratungsstellen finden" ermitteln.