Hallo Gerd,
Tarifentgelt, das Menschen mit Behinderungen im Rahmen des Modells „Budget für Arbeit“ erhalten ist in voller Höhe als Hinzuverdienst bei der Rente wegen voller Erwerbsminderung zu berücksichtigen.
Viele Grüße,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung