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Experten-Antwort

Hinzuverdienst überschritten

von samuelka21.01.2015 | 14:12
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3 Antworten

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Hallo zusammen, ich erhalte seit 2011 eine teilweise Erwerbsminderungsrente und bin stundenweise berufstätig. Im Mai 2014 habe ich die Hinzuverdienstgrenze wegen Urlaubsgeld überschritten. Im Oktober 2014 hatte ich Dienstjubiläum und habe durch die Sonderzahlung die Hinzuverdienstgrenze um mehr als das doppelte überschritten. Im November 2014 erhielt ich Weihnachtsgeld. Die Hinzuverdienstgrenze wurde für den Monat November herabgesetzt und ich muss 2 Renten zurückzahlen. Kann mir diesen Sachverhalt genauer (durch Experten) erklärt werden. Vielen Dank !

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo samuelka,

neben dem Rentenbezug ist es möglich, einen Hinzuverdienst zu erzielen. Zulässig ist es, die Hinzuverdienstgrenze maximal bis zum Doppelten zu überschreiten. Dies darf innerhalb eines Kalenderjahres maximal in 2 Kalendermonaten vorkommen.

Im Mai 2014 haben Sie die Hinzuverdienstgrenze bis zum Doppelten eingehalten, so dass keine Teilrente gezahlt werden musste.

Mit der Zahlung des Dienstjubiläums im Oktober 2014 lag das Gehalt über dem Doppelten der gültigen Hinzuverdienstgrenze.

In diesem Fall ist die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung als Teilrente zu zahlen (unter Prüfung der nächstmöglichen Hinzuverdienstgrenze, erneut bis zum Doppelten dieser Grenze).

Im November lag Ihr Hinzuverdienst wieder über der normalen Hinzuverdienstgrenze für die Zahlung einer vollen Rente.

Durch die Möglichkeit des Überschreitens soll lediglich sichergestellt werden, dass die bisherige Rente (Vormonat - hier Oktober) in unveränderter Höhe weiter gezahlt wird.

Es gilt somit immer das Prinzip, dass das Überschreiten durch Hinzuverdienst mit dem Rentenanspruch und den Hinzuverdienstgrenzen des Vormonats verglichen wird.

Daher ist für den Monat November weiterhin die Teilrente des Vormonats mit den entsprechenden Hinzuverdienstgrenzen maßgeblich.

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2 Antworten

Kai-Uweam 21.01.2015 | 14:58
Zweimaliges Überschreiten bis zum Doppelten im Kalenderjahr (also Januar bis Dezember) möglich. 1. Überschreiten im Mai 2014, vermutlich nicht bis zum Doppelten, sonst wäre auch hier schon Kürzung angesagt. 2. Überschreiten um mehr als das Doppelte im Oktober 2014. Dadurch wird die Hinzuverdienstgrenze der nächstkleineren Teilrente ums Doppelte geprüft. Beispiel: HVG volle Rente = 1000 EUR HVG halbe Rente = 1500 EUR Wenn der Hinzuverdienst 2000 EUR überschreitet (das Doppelte der einfachen HVG), wird die nächste HVG in doppelter Höhe, also 3000 EUR geprüft. Wurde diese eingehalten, wird eine halbe Rente für den Monat gezahlt. Im Monat NACH dem Überschreiten bis zum Doppelten muss die einfache HVG wieder eingehalten worden sein, damit die entsprechende volle Rente wieder gezahlt wird. Da Sie im Monat November 2014 Weihnachtsgeld bekommen haben, wurde vermutlich auch hier die HVG für die volle Rente überschritten und nur die für die halbe Rente eingehalten, somit steht nur die halbe Rentenzahlung zu. Ab Dezember sollte alles wieder "normal" sein. MfG
Gackiam 23.01.2015 | 00:41
Warte nur ein Weilchen, warte nur ein Weilchen, dann kommt DRV auch zu dir, mit dem schön ´Bescheidchen, mit dem schön ´Bescheidchen, macht armen Schlucker auch aus dir..... alles wird gepfändet, selbst der Oma ihr klein Häuschen.
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