Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Hinzuverdienst und Besitzschutz über Höhe der Rente

von Mathias23.08.2019 | 12:27
99 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo zusammen, 2 Fragen: 1. Bei Abgeltung der geleisteten Überstunden im Betrieb werde ich ca. 1200€ brutto erhalten. Bereinigt um Steuer usw. bleiben ca. 800 übrig. Muß das sofort gemeldet werden oder am Ende des Jahres? Es kommt nichts mehr hinzu, da eine Einmalzahlung. 2. wenn befristete EMR nicht verlängert wird, und man 14 Monate später erst in vorgezogene frühste Rentenstellung für Schwerbehinderte gehen kann diese aber deutlich niedriger ausfällt gilt dann Besitzstandsschutz der „alten“ EMR? ...oder ist dieser hinfällig, da man evtl. wieder diese Zeit arbeiten geht da ...oder ALG erhält, noch ein ruhender Arbeitsvertrag vorhanden ist. Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen Mathias

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mathias,

zu 1. Sie sind verpflichtet, jeden Hinzuverdienst zu melden. Das sollten Sie dann tun, wenn Sie die Zahlung und damit auch eine konkrete Abrechnung erhalten haben. Die eigentliche Abrechnung durch Ihren RV-Träger wird dann aber vermutlich erst zum 01.07.2020 im Rahmen der jährlichen Hinzuverdienstprüfung erfolgen.

zu 2. Es gibt eine Besitzschutzregelung (§ 88 SGB VI), die besagt, dass bei Beginn einer Folgerente spätestens innerhalb von 24 Monaten nach dem Ende einer Erwerbsminderungsrente für diese neue Rente mindestens die bisherigen persönlichen Entgeltpunkte maßgebend sind. Die Altersrente kann in diesem zeitlichen Rahmen also nicht niedriger werden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Mathiasam 23.08.2019 | 17:06
Danke lieber Experte. Heißt das, dass die Schwerbehindertenrente dann auch inclusive der bei mir 108 Monate Zurechnungszeit der EMR erfolgt? Oder die in meinen 40 Arbeitsjahren erworbenen Entgeltpunkte? Nochmals vorab Danke Mit freundlichen Grüßen Mathias
W°lfgangam 23.08.2019 | 20:42
Hallo Mathias, ja, die Altersrente für schwerbehinderte Menschen basiert auf ALLEN bis zum 'neuen' Rentenbeginn vorhandenen Versicherungszeiten - auch aus der bisherigen Zurechnungszeit -> diese wird dann zur Rentenbezugszeit und grundsätzlich genauso bewertet, ist aber nebensächlich. Wie vom Experten dargestellt, wird Ihr 'neue' Altersrente in Bezug auf die für die Berechnung erforderlichen Entgeltpunkte (EP) wenigsten auf Basis der bisherigen/persönlichen EP erfolgen = vereinfacht: Ihre Altersrente wird nicht kleiner werden, wenn Sie innerhalb von 24 Monaten nach Ende der jetzigen EM-Rente beginnt = alte EM-Rente unter neuem Namen/Altersrente in gleicher Höhe ...nun verstanden? :-) Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026