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Experten-Antwort

Hinzuverdienst Urlaubs- und Weihnachtsgeld

von Agnes30.06.2017 | 10:53
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4 Antworten

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Hallo, da ich zu diesem Thema nichts im Internet finde, habe ich folgende Frage: Darf man im Rahmen der Hinzuverdienstmöglchkeiten ab 01.07.17 auch Urlaubs- und/oder Weihnachtsgeld bezahlt bekommen? Mir wurden Urlaubs- und Weihnachtsgeld in den vergangenen Jahren von meinem Arbeitgeber immer verwehrt mit der Begründung, dass dies nicht zulässig sei. Es dürften wohl nur Einmalzahlungen (z. B. aufgrund von Überstunden oder Prämienzahlung) zusätzlich ausbezahlt werden. Urlaubs- und/oder Weihnachtsgeld sind aber regelmäßige Zahlungen und damit nicht möglich. Angeblich wurde dies so von der Rentenversicherung vorgegeben. Ich würde mich freuen, wenn hierzu ein Experte Antwort gibt. Vielen Dank! MfG Agnes

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Agnes,

hinsichtlich der Möglichkeit des rentenunschädlichen Hinzuverdienstes stimmt die Aussage tatsächlich nicht. Die Möglichkeit des zweimaligen Überschreitens im "alten" Hinzuverdienstrecht war ja gerade im Hinblick auf solche Zahlungen geschaffen worden.

Und der Anspruch auf Urlaubs-/Weihnachtsgeld hat auch erstmal nichts mit rentenrechtlichen Regelungen zu tun - er kann auf Tarifverträgen, Einzelverträgen oder betrieblicher Übung basieren oder ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers

Ich vermute aber, dass Ihr Arbeitgeber die Aussage im Hinblick auf die versicherungsrechtliche Ausgestaltung Ihrer Beschäftigung getroffen hat. Üben Sie einen Minijob aus, also Entgelt maximal 450 Euro/Monat?

Für Minijobs gelten ja andere Regelungen - sie können versicherungsfrei sein und selbst wenn sie versicherungspflichtig sind, werden die Beiträge anders berechnet, als bei "normalen" Beschäftigungen. Wenn Mini-Jobber Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld beispielsweise auf Grund tarifvertraglicher Regelungen erhalten, erhöhen diese das monatliche Entgelt anteilig und die 450-Euro-Grenze kann dadurch überschritten werden. Das Arbeitsverhältnis wird in der Folge konsequent sozialversicherungspflichtig und es sind auch andere/höhere Beiträge zu zahlen, als bei einem regelmäßigen Verdienst bis 450 Euro.

Zusammengefasst: Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen also zusätzlich zu den monatlichen 450 Euro noch Urlaubs-/Weihnachtsgeld zahlen würde,

- wäre das kein Problem für die Rente, solange im Jahr insgesamt die Hinzuverdienstgrenze von 6300 Euro eingehalten ist (Recht ab 01.07.2017)

- wäre es aber eventuell kein Minijob mehr, mit der Folge einer geänderten Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen (die Ihr Arbeitgeber vermutlich vermeiden will).

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3 Antworten

Oldenburgeram 30.06.2017 | 11:04
Moin, Agnes. Die Ausführungen Ihres Arbeitgebers sind Humbug. Gruß, Oldenburger
Die Farbe Schwarzam 30.06.2017 | 10:59
Das klingt sehr abenteuerlich, was Ihr Arbeitgeber da meint. Bis zum 30.06.2017 gilt noch das Recht, nachdem man 2 mal im Jahr seine Hinzuverdienstgrenzen überschreiten darf. Der Sinn dahinter war ja grade, dass man Urlaubs-/Weihnachtsgeld bekommen darf/soll, ohne dass es direkt Auswirkungen auf die Rentenhöhe hat. Ab dem 01.07.2017 wird nicht mehr monatlich geprüft, ob Sie Ihre Hinzuverdienstgrenzen einhalten, sondern das gesamte Jahr (mit allen laufenden und einmaligen Zahlungen) betrachtet. Demnach ist es auch weiterhin möglich, Urlaubs-/Weihnachtsgeld zu erhalten. Grüße
Agnesam 30.06.2017 | 14:36
Vielen Dank für die Antworten, vor allem vielen Dank an den Experten für die ausführliche Erklärung. Sie haben mir sehr geholfen. MfG Agnes
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