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Hinzuverdienst volle EMR - Anrechnung 40% brutto oder netto?

von Thomas05.11.2019 | 20:46
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Sehr geehrte Berater*innen und Kundige, bei einem Hinzuverdienst wegen voller EMR werden von der Rente 40% des über 525 EUR liegenden Einkommens von der Rente abgezogen. Muss ich dabei vom Bruttoeinkommen und der Bruttorente ausgehen oder von den Nettobeträgen? Z. B. 1000 EUR EMR = ca. 900 EMR netto Hinzuverdienst brutto 1525 EUR = Netto 825 EUR Rechnung brutto: 1525 EUR - 525 EUR "Freibetrag" = 1000 EUR. Davon 40% = 400 EUR. 1000 EUR Rente brutto minus 400 EUR = 600 EUR Brutto-Restrente. Rechnung netto: 825 EUR - 525 EUR "Freibetrag" = 300 EUR. Davon 40% = 120 EUR. 900 EUR Rente netto minus 120 EUR = 780 EUR Netto-Restrente. Vielen Dank für Ihre Hilfe! Beste Grüße, Thomas

2 Antworten

W°lfgangam 05.11.2019 | 22:29
Hallo Thomas, Grundlage für die Berücksichtigung von anzurechnendem Einkünfte in der DRV ist zunächst immer das Brutto-Einkommen - hier bei Einkommen aus einer anhängigen SV-pflichtigen Beschäftigung. Für Ihre EM-Rente haben Sie im lfd. Jahr eine Brutto-Freigrenze von 6300 EUR für _daneben_ erzieltes Einkommen, die Rente selbst zählt nicht zusätzlich als Einkommen. Überschreiten Ihre Einkünfte die 6300 EUR im Jahr, kommt es zu Kürzungen der Rente. > Rechnung brutto: 1525 EUR - 525 EUR "Freibetrag" = 1000 EUR. Davon 40% = 400 EUR. 1000 EUR Rente brutto minus 400 EUR = 600 EUR Brutto-Restrente. Im Ergebnis richtig, auch wenn der Rechenweg etwa anders verläuft: 18300 Brutto-Einkommen im ganzen Jahr (sofern gleichzeitig ein ganzes Rentenbezugsjahr besteht) - 6300 Freibetrag = 12000 drüber ./. 12 = 1000 davon 40 % = 400 ...führt zum selben Ergebnis der mtl. zu kürzenden Rente. Und wird zum nächsten 1.7. im Folgejahr nachgehend 'spitz' abgerechnet/passte das?/die Schätzung = richtige Teilrentenzahlung. Unabhängig davon wäre eine/jede Beschäftigung neben der EM-Rente der DRV mitzuteilen, auch wenn damit der Faktor EM gar nicht betroffen wäre, aber der Hinzuverdienst die Höhe der mtl. Rente beeinflusst. Gruß w.
-am 06.11.2019 | 07:50
Hallo Thomas, bei der Anrechnung von Hinzuverdienst wird immer der Bruttoverdienst (in der Regel der sozialversicherungspflichtige bzw. steuerpflichtige Verdienst) berücksichtigt. Der anzurechnende Betrag wird immer von der Brutto-Rente abgezogen. Bitte beachten Sie, dass für die Berechnung des anzurechnenden Betrags 1/12 des kalenderjährlichen Hinzuverdienst maßgebend ist (und nicht ein monatlicher Verdienst). Viele Grüße, Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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