Bei einem Bruttoverdienst von über 400 € bis einschließlich 2077,19 € erhalten Sie die Rente wegen voller Erwerbsminderung in Höhe von 3/4. Wird diese Grenze überschritten, und liegt der Hinzuverdienst somit über 2077,19 € aber nur bis 2810,31 €, wird die Rente in Höhe von 1/2 geleistet. Bei einem Verdienst über 2810,31 € bis 3421,25 € ergibt sich eine Rente in Höhe von 1/4. Werden alle Grenzen überschritten, besteht der Grundrentenanspruch zwar weiter, es kommt aber zu keiner Rentenzahlung.