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Experten-Antwort

Hinzuverdienst vorgezogene Altersrente

von Corona-Rente21.08.2020 | 10:02
65 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag zusammen, folgende Verständnisfrage: Ich überlege aufgrund der besonderen Hinzuverdienstgrenze die dieses Jahr gilt, bereits in diesem Jahr zum Beispiel schon ab August 2020 den Rentenantrag zu stellen. Ist es richtig, dass nur das Einkommen bei der Hinzuverdienstberechnung beachtet wird, das ab Rentenbeginn bis Jahresende, also hier zum Beispiel 08/20-12/20 parallel zur Rente bezogen wird? Oder schaut die Rentenversicherung auf das gesamte Jahr welches Einkommen bezogen wurde. So habe ich Anfang des Jahres bis 07/20 noch Krankengeld bezogen. Würde auch das Krankengeld berücksichtigt werden, käme ich über die 44590€ Freibetrag. Wenn nur mein Einkommen ab 08/20 berücksichtigt wird, hätte ich keine Kürzung zu befürchten. Vielen Dank.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Corona-Rente,

die gesetzliche Rentenversicherung prüft die Hinzuverdienstregelungen erst ab dem Rentenbeginn. In Ihrem Fall sind dann nur die Einkünfte ab August 2020 relevant.

Wenn Sie mit Ihren Einkünften von August bis Dezember 2020 die besondere Hinzuverdienstgrenze in diesem Kalenderjahr von 44.590,00 € insgesamt nicht überschreiten, wird Ihre Rente auch nicht gekürzt.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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1 Antworten

W°lfgangam 21.08.2020 | 20:35
Ergänzend: Umgehend Termin noch im Aug. für den Rentenantrag bei der DRV /Versicherungsamt /alternative Stellen vereinbaren, damit ggf. die formlose Antragsfrist aus Aug. (und damit verbundener ggf. früherer/sinnvollerer Rentenbeginn) noch gesichert ist. Alles Weitere *) wird dann beim schriftlichen Antragsverfahren geklärt. Gruß w. *) ggf. nur 99%-Teilrente bei rückwirkendem Rentenbeginn in der KG-Phase, rein aus Fristensicht/Optimierung - na, die örtliche Beratungsstelle wird Sie auf spezielle Nachfrage dazu aufschlauen.
Deutsche Rentenversicherung
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