Hallo Corona-Rente,
die gesetzliche Rentenversicherung prüft die Hinzuverdienstregelungen erst ab dem Rentenbeginn. In Ihrem Fall sind dann nur die Einkünfte ab August 2020 relevant.
Wenn Sie mit Ihren Einkünften von August bis Dezember 2020 die besondere Hinzuverdienstgrenze in diesem Kalenderjahr von 44.590,00 € insgesamt nicht überschreiten, wird Ihre Rente auch nicht gekürzt.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung