In der Konstellation, wie Sie es schildern, zweimalige Überschreitung bis zum Doppelten der Hinzuverdienstgrenze von 450,00 Euro im Kalenderjahr, ergeben sich beim Bezug der Altersrente für langjährig Versicherte, vor Vollendung der sogenannten Regelaltersgrenze, keine Schwierigkeiten. Wie W*lfgang schreibt, sind Sie als Altersvollrentnerin in der Rentenversicherung versicherungsfrei. Die Richtigkeit der Meldung obliegt dem Arbeitgeber. Da Sie mit Aufnahme der Beschäftigung den Rentenversicherungsträger informiert haben, sind Sie den Mitwirkungspflichten nachgekommen und müssen auch keine Bedenken haben, dass Ihre Rente eingestellt wird.