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Experten-Antwort

Hinzuverdienst wird 2 x überschritten - DRV vorab informieren ?

von Schilas Mama03.11.2015 | 15:23
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Sehr geehrte Forenmitglieder, sehr geehrte Experten, Ich beziehe seit 01.02.2015 Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Im Mai hatte ich einen Minijob = 106,50 € Von Juni bis Oktober /pro Monat = 450,00 € Im November und Dezember leistet des AG Sonderzahlungen, so dass ich jeweils im November und im Dezember einen Bruttolohn von 900,00 € habe, der sozialversicherungspflichtig abgerechnet werden muss, laut Auskunft des Steuerbüros. Mein gesamter Hinzuverdienst im Kalenderjahr 2015 würde sich damit auf 4.156,50 € beziffern. Meine Frage ist, geht es von Seiten der DRV in Ordnung, wenn die 900,00 € sozialversicherungspflichtig abgerechnet werden. Muss sich jetzt vorher informieren, welchen Hinzuverdienst ich im Monat November und Dezember habe ? Muss ich den Hinzuverdienst automatisch auch ohne Aufforderung an die DRV für das Kalenderjahr 2015 nachweisen. Sorry, Sie sehen mich etwas hilflos, ich habe inzwischen panische Angst vor der DRV Bund in Stralsund. Bei der Meldung der Aufnahme meines ersten Minijobs, wollten mir die Mitarbeiter sofort die komplette Rentenzahlung streichen - weil - ich arbeite ja jetzt wieder. Ich hatte ganz viel Ärger, weil da Jemand saß, der eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit nicht von einem Minijob unterscheiden konnte. Ich bedanke mich für hilfreiche Auskünfte und verbleibe mit freundlichen Grüßen Christina

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

In der Konstellation, wie Sie es schildern, zweimalige Überschreitung bis zum Doppelten der Hinzuverdienstgrenze von 450,00 Euro im Kalenderjahr, ergeben sich beim Bezug der Altersrente für langjährig Versicherte, vor Vollendung der sogenannten Regelaltersgrenze, keine Schwierigkeiten. Wie W*lfgang schreibt, sind Sie als Altersvollrentnerin in der Rentenversicherung versicherungsfrei. Die Richtigkeit der Meldung obliegt dem Arbeitgeber. Da Sie mit Aufnahme der Beschäftigung den Rentenversicherungsträger informiert haben, sind Sie den Mitwirkungspflichten nachgekommen und müssen auch keine Bedenken haben, dass Ihre Rente eingestellt wird.

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4 Antworten

Schießl Konradam 03.11.2015 | 17:21
Lassen Sie sich kein X vor dem U vormachen. Zweimal 900 monatlich sind erlaubt, der AG.hat für den Jahresbetrag 30 % zu zahlen, darin ent- halten 2% Steuer. Für den Verdienst erhielt ja der AG. keine Steuerkarte, folglich kann er keine Steuer ein- behalten, er könnte aber die Steuer trotzdem abziehen, sodass sich der Auszahlungsbetrag vermindert. Automatisch müssen Sie 3,7% zur RV.beisteuern, 15% und 3,7% ergeben den Vollbeitrag von derzeit 18,7%. MfG.
Schilas Mamaam 03.11.2015 | 18:48
Nunja, unsere Lohn- und Gehaltsabrechnung wir von einem Steuerbüro erstellt. Ich wurde angerufen und man teilte mir mit, dass die Monate November und Dezember nicht über die Minijobzentrale abgerechnet werden können weil es dann zusätzlich Probleme mit dem Finanzamt bei einer Betriebsprüfung gibt. Es handelt sich jeweils um 450,00 € Sonderzahlung als Weihnachtsgeld. Inzwischen hat man von mir die Steuerident-Nr. abgefordert ( ELSTAM : kein Hauptarbeitgeber) da ich bei der Est sonst zuviel nachzahlen muss. Rentenversicherungspflicht als Rentner entfällt, Krankenkassenbeiträge und Pflegeversicherung werden abgezogen. Ich habe keine Probleme damit, die Sv-pflicht und die Lst zu leisten. ABER : ich habe Angst, dass mir die DRV Bund die Rente für diese beiden Monate kürzt. Dann ginge der Schuß tatsächlich nach hinten los Mfg Christina
W*lfgangam 03.11.2015 | 19:12
Hallo Schilas Mama, nein, müssen Sie nicht. Im Rentenbescheid steht ausdrücklich drin, dass Sie in 2 Monaten im Jahr bis zum Doppelten (also 900 EUR) rentenunschädlich hinzuverdienen dürfen - die DRV zitiert da nur die gesetzlichen Vorschriften/Einschränkungen. Das Überschreiten in einem 3. Monat wäre mitteilungspflichtig, um dann eine entsprechend Teilrente festzustellen (bzw. eine Überzahlung nachzufordern). > Meine Frage ist, geht es von Seiten der DRV in Ordnung, wenn die 900,00 € sozialversicherungspflichtig abgerechnet werden. Ist natürlich 'halber Quatsch' bei einer Altersvollrente. Weder müssen Sie Renten- noch Arbeitslosenbeiträge zahlen - der Arbeitgeber/Steuerbüro sollte wissen, wie er Altersrentner mit Einkommen zu melden hat ;-) > Bei der Meldung der Aufnahme meines ersten Minijobs, wollten mir die Mitarbeiter sofort die komplette Rentenzahlung streichen - weil - ich arbeite ja jetzt wieder. Bei einer Altersrente würde ich das gar nicht melden, wenn die Hinzuverdienstgrenzen sowieso eingehalten werden - was soll passieren? Weckt nur - wie in Ihrem Fall - den hungrigen Bello in Strals(h)unds Hütte, weil er seinen Knochen zum Spielen nicht wiederfindet ;-)) Gruß w.
Schilas Mamaam 04.11.2015 | 18:12
Vielen Dank für die Informationen. Mfg Christina
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