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Experten-Antwort

Hinzuverdienst Witwenrente Einmalzahlung

von Bellamama15.07.2022 | 15:26
2057 Ansichten
8 Antworten

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Hallo leider finde ich dazu garnichts. Ich bekomme eine große Witwenrente und habe letztes Jahr eine Urlaubsabgeltung bekommen, da ich krankheitsbedingt nicht mehr zurückkonnte. Wie wird dies denn nun angerechnet ? In dem Monat des Zuflusses oder wird es auf 12 Monate verteilt ? Die Urlaubsabgeltung war nicht beitragspflichtig da nur Krankengeld bezogen wurde. Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bellamama,

bei der Urlaubsabgeltung handelt es sich grundsätzlich um Arbeitsentgelt, welches bei der Witwenrente als Einkommen anzurechnen ist. Ob die Urlaubsabgeltung der Beitragspflicht unterlag, spielt dabei keine Rolle. Sie ist in dem Monat bei der Einkommensanrechnung zu berücksichtigen, in dem sie gezahlt wurde. Eine Aufteilung auf 12 Monate erfolgt hier nicht, da es sich nicht um eine „typische Einmalzahlung“, wie Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld handelt.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bellamama,

Nur jährliche Sonderzuwendungen (wie insbesondere Urlaubs- oder Weihnachtsgeld) sind bei der Einkommensanrechnung beim laufenden Einkommen (mit einem Zwölftel) zu berücksichtigen.

Die Urlaubsabgeltung wird hingegen nicht aufgeteilt sondern im Monat der Zahlung angerechnet, weil es sich hierbei eben nicht um eine solche (zu erwartende) jährliche Sonderzuwendung handelt.

Ihr Vorteil: In der Regel werden Urlaubsabgeltungen im letzten Monat des Beschäftigungsverhältnisses zusätzlich zum laufenden Entgelt gezahlt. Damit handelt es sich um eine sogenannte unterjährige Einkommenserhöhung, welche sich nicht auf die laufende Rentenzahlung auswirkt.

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6 Antworten

Geduldam 16.07.2022 | 07:48
Nur etwas Geduld. Der User@ Abschläge hat Ihre Frage sicher übersehen und wird noch umfangreich antworten. Spätestens am Montag wird sich dann auch der Experte melden.
Bellamamaam 18.07.2022 | 22:06
Hallo aber die Ulaubsabgeltung wurde ja in einem laufenden Beschäftigungsverhältnis ausbezahlt. Und bezieht sich auf 2 Jahre. Somit müsste es ja eigentlich auch aufgeteilt werden, denn es zählt ja das Jahreseinkommen als Berechnungsgrundlage ? Sonst wäre ich ja aufgrund krankheitsbedingter Ausscheidung aus dem Betrieb benachteiligt da ich die Urlaubstage nicht nehmen konnte.
Bellamamaam 19.07.2022 | 12:37
Habe dazu folgendes gefunden : Wechsel von kurzfristigem Erwerbsersatzeinkommen zum Erwerbseinkommen und (weiterhin bezogenem) kurzfristigen Erwerbsersatzeinkommen. Die tatsächlich eingetretene Einkommenserhöhung wirkt sich nicht aus, so wie auch die „unterjährige“ Erhöhung eines allein bezogenen kurzfristigen Erwerbsersatzeinkommens oder Erwerbseinkommens nicht durchschlägt. Sprich das aufeinandertreffen mehrerer Einkommensarten. Ist dies mit meinem Fall vergleichbar ? Ich habe ja Krankengeld bezogen während der Urlaubsabgeltung und die Nachzahlung des Weihnachts/Urlaubsgeldes sowie Mehrarbeitsstunden. Dann war ich kurzzeitig arbeiten und wieder im Krankengeld, danach dann ALG1.
Bellamamaam 19.07.2022 | 15:15
Vielen Dank für Ihre Hilfe !
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