Hallo Inti,
Zusatzrenten im öffentlichen Dienst (VBL) sind regelmäßig kein Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen oder vergleichbares Einkommen und daher nicht als Hinzuverdienst für die Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu berücksichtigen (§ 34 Abs. 3b SGB VI). In diesem Fall wird Rente bei Rente nicht angerechnet. Das rentenversicherungspflichtige Arbeitsentgelt ist hingegen als Hinzuverdienst für die Altersrente heranzuziehen.
Aber bitte nochmal Kontakt mit der VBL aufnehmen, um abzuklären, welche Regelungen für die VBL-Rente gelten.
Telefonnummer der VBL: 0721 93 98 93 9*