Na, dann versuche ich es mal:
Der beste Rentenpunktwert für eines der Kalenderjahre 2002 bis 2016 wird mit der Bezugsgröße multipliziert. Die ist aber momentan nicht 3031,53, wie von Ihnen angegeben, sondern nur 2975,00.
Bei Berührung mit dem Ausland wird es etwas kompliziert. Hier mal ein Beispiel:
Sie schreiben, dass 5 Jahre mit je 0,5000 EP in D in dieser Zeit vorhanden sind. Unterstellten wir mal, dass die vorherigen 10 Jahre alle in Italien liegen. Dafür werden keine EP aus dem italienischen Verdienst ermittelt. Vielmehr wird für die zwischenstaatliche Berechnung – mehr oder weniger nur mal eingeschoben - ein Durchschnitt aus allen Zeiten in D ermittelt. Weiter unterstellt, dass Sie in 20 Jahren vor Italien in D insgesamt 30 EP haben. Dann ergibt das aus den deutschen Zeiten einen Durchschnitt von 30 + 2,5 = 32,5 für insgesamt 25 Jahre, also einen Durchschnitt von 1,3000 EP. Jedes Jahr von 2002- 2011 (in Italien) erhält also 1,3000 EP. Betrachtet man jetzt die 15 maßgeblichen Jahre, stellt man als höchsten EP Wert 1,3000 fest. Das ergibt dann einen Hinzuverdienstdeckel von monatlich 3867,50 €.
Wichtig ist natürlich noch, wozu der Hinzuverdienstdeckel „gut“ ist. Sollte Ihre (zwischenstaatlich berechnete) Altersrente für DEZ 2017 monatlich 1500 € (grob gerechnet 32,5 EP in D + 13 EP in I) betragen, der Hinzuverdienst läge aber bei monatlich 3600 €, wäre damit der allgemeine Freibetrag für das Kalenderjahr 2017 in Höhe von 6300 € überhaupt noch nicht überschritten. Die Rente für DEZ könnte also in voller Höhe gezahlt werden, d.h. zwischenstaatlich die 1500 €, davon entfallen auf D 1500 * 32,5 / 45,5 grob gerechnet 1070 €
Anders sieht es aus, wenn man das folgender Kalenderjahr2018 mit einem Gesamthinzuverdienst von 43200 € betrachtet. Dann wäre der Freibetrag von 6300 € um 36900 € überschritten. 1/12 davon sind 3075 €. Davon sind zunächst einmal 40 % = 1230 € von der Rente abzuziehen, verbleiben also 270 € an Teilrente. Diese 270 € ergeben zusammen mit dem Hinzuverdienst von 3600 € insgesamt 3870 €. Erst jetzt setzt der Hinzuverdienstdeckel ein. Es sollen nämlich nicht mehr als 2975 € (Bezugsgröße) * 1,3000 EP (bester Wert aus den 15 Jahren), also maximal 3867,50 € an Rente und Hinzuverdienst möglich sein. Tatsächlich überschreitet der Betrag von 3870 € aber diesen Hinzuverdienstdeckel um 2,50 €. Deshalb ist die Rente nicht nur um die 40%- (Minderung 1230 €) sondern hier auch noch zu 100 % um 2,50 € auf verbleibende 267,50 € zu reduzieren.
Da aber in diesem Beispiel alle Beträge aufgrund einer zwischenstaatlichen Rente berechnet wurden, werden die 267,50 €– entsprechen dem o.a. Verhältnis der deutschen EP zu allen EP noch proratisiert, was dann grob gerechnet 190 € Monat für Monat in 2018 ergibt. Würde der Hinzuverdienstdeckel nur aus 1,2000 EP statt aus 1,3000 EP berechnen, gäbe es in 2018 auch keine Teilrente mehr.
Meint jedenfalls
Jonny, der sich gerne vom Gegenteil überzeugen lässt.